Datum: 26.04.2024 | Autor: Ronald Perschke | Kategorie: Bildungscontrolling, E-Learning / KI, Sachkunde, Versicherungen, Weiterbildung Die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG bietet für die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34d GewO (Versicherungsvermittlung) einen neuen Lernbot, den „Buch-Bot“, an. Dieser interaktive KI-Bot, ausgestattet mit ChatGPT 4.0 Technologie, erleichtert Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Lernen durch vielfältige Erklärungen und derweiterlesen ⟶
Schlagwort: fortbildungsfreitag
Vermögensanlagen und Regulierung: Wann brauchen Sie einen Sachkundenachweis?
Die Frage, was genau unter Vermögensanlagen zu verstehen ist, beschäftigt viele. Oftmals denkt man, alles, worin das eigene Geld investiert ist, zählt dazu. Und das ist grundsätzlich nicht falsch. Aber was genau sind Vermögensanlagen im rechtlichen Sinne?
Welche Weiterbildungsmotivationen bringen die Führungskräfte / Unternehmer von morgen mit?
Interessenten erwarten von einem Studium fundiertes Wissen, praktische Fähigkeiten und die Vorbereitung auf zukünftige Karrieren. Sie sind getrieben von der Leidenschaft für ihr Fach, dem Wunsch nach persönlicher Entwicklung und der Hoffnung auf bessere Berufschancen.
Die Führungskräfte von morgen und Unternehmer sind mehr denn je motiviert, sich weiterzubilden. Die Ausgangslage ist geprägt von einer sich ständig verändernden Geschäftswelt, in der neue Technologien, Geschäftsmodelle und Arbeitsweisen die Norm sind.
Hilfe, mein Kunde möchte über nachhaltige Kapitalanlagen sprechen. Neue Beratungskonzepte für ein sich stetig veränderndes Marktumfeld
In der heutigen Zeit, in der Nachhaltigkeit im Mittelpunkt vieler Investitionsentscheidungen steht, ist es entscheidend, dass Finanzberater gut ausgebildet sind und die aktuellen Trends und Vorschriften kennen. Seit dem 20.04.2023 sind auch Finanzberater zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen verpflichtet werden. Dies stellt eine Chance für Berater dar, sich als Experten auf diesem Gebiet zu positionieren.
Weiterbildung im Immobilienbereich: Was bis zum 31.12.2023 zu beachten ist.
Im Jahr 2018 wurde die Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler eingeführt. Diese Regelung ist in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt.