Vermögensanlagen und Regulierung: Wann brauchen Sie einen Sachkundenachweis?

Vermögensanlagen und Regulierung: Wann brauchen Sie einen Sachkundenachweis?

Die Frage, was genau unter Vermögensanlagen zu verstehen ist, beschäftigt viele. Oftmals denkt man, alles, worin das eigene Geld investiert ist, zählt dazu. Und das ist grundsätzlich nicht falsch. Aber was genau sind Vermögensanlagen im rechtlichen Sinne?

Wenn Sie beispielsweise ein Haus kaufen, sehen Sie das sicherlich als eine Form der Vermögensanlage. Doch im Kontext des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG), des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Kapitalanlagengesetzes (KAGB) ist dies nicht der Fall. Daher ist es wichtig, die genaue Definition und die gesetzlichen Vorgaben zu kennen.

Nach § 1 VermAnlG sind Vermögensanlagen Anteile, die nicht als Wertpapiere oder Investmentvermögen gelten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • stille Beteiligungen an Unternehmen

  • Treuhandvermögen (Anteile am Vermögen Dritter)

  • partiarische Darlehen (Beteiligungsdarlehen mit Gewinnbeteiligung)

  • Nachrangdarlehen (nachrangig besicherte Darlehen, z.B. mit höheren Verzinsung oder Gewinnbeteiligung)

  • Genussrechte

  • Namensschuldverschreibungen

Wer diese Vermögensanlagen vermitteln will, muss gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Sachkundenachweis nach § 34f Nr. 3 GewO. GOING PUBLIC! bietet dazu einen Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Sachkundeprüfung an:

Link-Tipps:

Wikipedia-Artikel:

BaFin-Regulatorien:

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