Umsatzsteuer in der Weiterbildung – wie werden Lehrgänge umsatzsteuerlich behandelt?

Die Umsatzsteuerbehandlung von Weiterbildungsleistungen wirft häufig Fragen auf, sowohl bei Anbietern als auch bei Teilnehmern von Lehrgängen. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, wie Weiterbildungsleistungen in Deutschland umsatzsteuerlich behandelt werden. Umsatzsteuerpflicht bei Weiterbildungsleistungen Grundsätzlich sind Weiterbildungsleistungen umsatzsteuerpflichtig. Anbieter von Lehrgängen müssen also auf die von ihnen berechneten Entgelte Umsatzsteuer erheben und diese an das Finanzamtweiterlesen ⟶

Anpassung an die neuen EU-Richtlinien 2026: Ein Leitfaden für Kreditvermittler

Vermitteln Sie Verbraucherkredite – besser bekannt als Ratenkredite? Haben Sie dafür eine Erlaubnis gemäß § 34c GewO? Dann werden ab November 2026 zwei große Änderungen auf Sie zukommen.

Was ist passiert? In Brüssel wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet.

Nationales Onlineportal für berufliche Weiterentwicklung der Bundesregierung

Der Markt für berufliche Weiterbildung ist aktuell sehr unübersichtlich. Viele vorhandene Informationsquellen erschweren die Suche nach einer passenden Weiterbildung. Die Hürden für Weiterbildungsinteressierte sind zu hoch, um dem eigenen Ziel näher zu kommen. Lehrgangsinhalte, Lehrgangsformen und Angebote zu vergleichen, ist für einen Laien kaum zu bewältigen. 

Berufliche Titel in der Finanzbranche – wie wird ein Titel in meiner Kundenzielgruppe wahrgenommen?

Sie kennen diese Situation sicher selbst: In einem Moment kommt das Gefühl hoch, sich weiterbilden zu wollen. In dem Zusammenhang kommen immer weitere Gedanken hinzu: Welche Weiterbildung soll es sein und welche ist am sinnvollsten? Welchen offiziellen Abschluss strebe ich an? Was habe ich danach von der Weiterbildung? Wie wirkt sie sich finanziell aus?

Welche Sanktionen haben Unternehmer zu erwarten, wenn sie diese Vorgaben trotz laufendem Geschäftsbetrieb (noch) nicht erfüllen?

Man muss hier unterscheiden zwischen einer Person, die ohne Gewerbeerlaubnis Versicherungen vermittelt und einem Erlaubnisträger, dem der Sachkundeträger „abhanden“ kommt.

Wer ohne Gewerbeerlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO Versicherungen vermittelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen geht bis 5.000,00 €, was zunächst niedrig klingt.

Wie sieht es mit den anderen Vermittlungsbereichen des §34 GewO aus? Also gelten die Regeln des § 34d bzgl. Sachkundenachweis auch für §34f und andere Bereiche?

Die Sachkundedelegation ist in anderen Bereichen – wie z.B. der Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO oder der Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34i GewO – nur sehr eingeschränkt möglich.

Können die Geschäftsführer eines InsurTechs, das auch Versicherungen vermittelt, die Sachkunde auch komplett delegieren?

Spielen wir das Beispiel weiter durch: Frau Huber scheidet bei der ABC InsurTechs Versicherungsvermittlungs GmbH als Geschäftsführerin aus. Die Gesellschaft verfügt ab dem Moment über keinen Geschäftsführer mehr mit Sachkundenachweis.

Die Erlaubnis nach § 34d GewO müsste also von der zuständigen IHK widerrufen werden. Die GmbH könnte jedoch den Sachkundenachweis durch einen Angestellten erbringen, also delegieren.

Neue Wege in der Finanzberatung gehen – Entdecken Sie, wie unsere Studiengänge Ihre Fähigkeiten erweitern und neue berufliche Wege eröffnen

Die Zertifikatsstudiengänge der Fachhochschule, speziell der „Zertifizierte Spezialist für Ruhestandsplanung (FH)“ und der „Finanzcoach (FH)“, bieten zahlreiche Vorteile für die berufliche Weiterentwicklung in der Finanzbranche. Sie richten sich sowohl an Personen mit akademischer Vorbildung als auch an jene, die ihre Qualifikationen aufwerten möchten. Ein zentrales Element dieser Studiengänge ist die Spezialisierung. In einer Zeit, inweiterlesen ⟶