Laut VersVermV ist ein IHK-Sachkundenachweis für eine eigenständige Vermittlungs- und Beratungstätigkeit erforderlich. Kunden verlangen heute von ihrem Versicherungs- und Finanzberater fundierte Kenntnisse und eine einwandfreie fachkundige Beratung.
Schlagwort: Selbststudium
Weiterbildung im Immobilienbereich: Was bis zum 31.12.2023 zu beachten ist.
Im Jahr 2018 wurde die Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler eingeführt. Diese Regelung ist in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt.