Im Jahr 2018 wurde die Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler eingeführt. Diese Regelung ist in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt.
Schlagwort: Selbststudium
Passgenaue Vorbereitung für die Sachkundeprüfung – Welche Lehrgangs-Variante passt zu mir?
Laut VersVermV ist ein IHK-Sachkundenachweis für eine eigenständige Vermittlungs- und Beratungstätigkeit erforderlich. Kunden verlangen heute von ihrem Versicherungs- und Finanzberater fundierte Kenntnisse und eine einwandfreie fachkundige Beratung.