Ausgangssituation Sie sind als Inhaberin oder Inhaber der Gewerbeerlaubnis gemäß § 34d GewO bereits erfolgreich im Versicherungs Business tätig. Sie fühlen sich manchmal, trotz Ihrer riesigen Produktwelt ein wenig gefangen und planen daher sich die Produktwelt des § 34f GewO zu erschließen? Ihre bisherige zögerliche Haltung hat möglicherweise mit dem Umstand zu tun, dass Sieweiterlesen ⟶
Schlagwort: Investmentvermögen
Beschäftigen Sie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen im Finanzanlagenvertrieb? Wer benötigt eine Sachkundeprüfung? Wer muss sich regelmäßig weiterbilden?
Um diese Fragen eingehend zu beantworten, müssen wir uns zunächst einmal die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen ansehen.
Gesetzlich vorgeschrieben für den Vertrieb von Anlageprodukten ist der Nachweis der Sachkunde (§ 34f Abs. 4 GewO). Dies gilt für alle Personen, die Finanzanlagen gemäß der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes sowie des § 1 Abs. 2 des VermAnlG vermitteln. Dazu gehören: Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Inves
Vermögensanlagen und Regulierung: Wann brauchen Sie einen Sachkundenachweis?
Die Frage, was genau unter Vermögensanlagen zu verstehen ist, beschäftigt viele. Oftmals denkt man, alles, worin das eigene Geld investiert ist, zählt dazu. Und das ist grundsätzlich nicht falsch. Aber was genau sind Vermögensanlagen im rechtlichen Sinne?