Weiterbildungsverpflichtung in der Finanzbranche: Ein umfassender Leitfaden Erfahren Sie, welche Branchen unter die Weiterbildungsverpflichtung fallen und wie diese umgesetzt werden kann.

Datum: 27.09.2024 | Autor: Frank Rottenbacher | Kategorie: Bildungscontrolling, E-Learning / KI, Regulierung, Weiterbildung 1. Einleitung: Die Bedeutung der Weiterbildungspflicht in der Finanzbranche Die Finanzbranche ist eine der dynamischsten und komplexesten Branchen weltweit. Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden und den stetig wachsenden regulatorischen Anforderungen zu entsprechen, sind kontinuierliche Weiterbildungen unerlässlich. Für viele Berufe innerhalbweiterlesen ⟶

Welchen Anerkennungsvorteil habe ich durch den § 34d GewO bei der Sachkundeprüfung zum § 34f GewO – warum sollte jeder 34d´ler auch ein 34f´ler sein ?

Ausgangssituation Sie sind als Inhaberin oder Inhaber der Gewerbeerlaubnis gemäß § 34d GewO bereits erfolgreich im Versicherungs Business tätig. Sie fühlen sich manchmal, trotz Ihrer riesigen Produktwelt ein wenig gefangen und planen daher sich die Produktwelt des § 34f GewO zu erschließen? Ihre bisherige zögerliche Haltung hat möglicherweise mit dem Umstand zu tun, dass Sieweiterlesen ⟶

Honorarberatung nach § 34h GewO – was ist eine Honorarberatung und wer entlohnt mich nach § 34h GewOals Honorar-Finanzanlagenberater?

Datum: 17.05.2024 | Autor: Frank Rottenbacher | Kategorie: Finanzanlagen, Regulierung, Sachkunde Die Honorarberatung nach § 34h der Gewerbeordnung (GewO) bietet eine klare und faire Alternative zur traditionellen provisionsbasierten Anlageberatung. Wer im Sinne von § 34h GewO gegen ein Honorar der Anlegerin oder des Anlegers gewerblich zu Finanzanlagen beraten möchte, benötigt hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater.weiterlesen ⟶

IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34d, § 34f, § 34i GewO: So nutzen Sie die letzten Wochen effektiv – Ein Leitfaden zur optimalen Vorbereitung auf die IHK-Prüfung in der Endphase

Der IHK-Prüfungstermin rückt näher. Hier stellt sich für Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer oft die Frage: „Bin ich ausreichend vorbereitet, um diese anspruchsvolle Prüfung zu bestehen?“

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer sollten sich nicht nur auf das Zitat „Wissen ist das, was geblieben ist“, verlassen. Stattdessen sollten sie die gesamte Restzeit seit ihrem letzten Seminar nutzen, um sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten.

Welche Werkzeuge und Möglichkeiten bieten sich Ihnen dafür?

Beschäftigen Sie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen im Finanzanlagenvertrieb? Wer benötigt eine Sachkundeprüfung? Wer muss sich regelmäßig weiterbilden?

Um diese Fragen eingehend zu beantworten, müssen wir uns zunächst einmal die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen ansehen.

Gesetzlich vorgeschrieben für den Vertrieb von Anlageprodukten ist der Nachweis der Sachkunde (§ 34f Abs. 4 GewO). Dies gilt für alle Personen, die Finanzanlagen gemäß der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes sowie des § 1 Abs. 2 des VermAnlG vermitteln. Dazu gehören: Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Inves

EU-Kleinanlegerstrategie: Weiterbildungspflicht für Anlageberater kommt

EU-Kommissarin Mairead McGuinness hat am 24.05.2023 stellte in ihrem vielbeachteten Vorschlag für die EU-Kleinanlegerstrategie („Retail Investment Strategy“) nicht nur Regelungen für ein mögliches Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlagenprodukten vor. In diesem Entwurf ist auch eine Weiterbildungspflicht für Personen vorgesehen, die im Namen einer Wertpapierfirma Anlageberatung durchführen oder über Finanzinstrumente informieren. Diese müssten dann