Erfahren Sie, wie Sie sich in den letzten Wochen effektiv auf Ihre IHK-Sachkundeprüfung vorbereiten können, mit praktischen Lernstrategien.

IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34d, § 34f, § 34i GewO: So nutzen Sie die letzten Wochen effektiv – Ein Leitfaden zur optimalen Vorbereitung auf die IHK-Prüfung in der Endphase

Der IHK-Prüfungstermin rückt näher. Hier stellt sich für Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer oft die Frage: „Bin ich ausreichend vorbereitet, um diese anspruchsvolle Prüfung zu bestehen?“

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer sollten sich nicht nur auf das Zitat „Wissen ist das, was geblieben ist“, verlassen. Stattdessen sollten sie die gesamte Restzeit seit ihrem letzten Seminar nutzen, um sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten.

Welche Werkzeuge und Möglichkeiten bieten sich Ihnen dafür?

Ein erstes Werkzeug ist das Selbstlernen zum Vertiefen und Wiederholen des Lernstoffes. Hier kommt beispielsweise das Lernen über E-Learning-Plattformen in Betracht.

Sie können in diesem Fall interaktive Lernvideos ansehen und in Form von Frage-Antwort-Prozessen Ihren Lernstand überprüfen. Die Wiederholung der Lerninhalte schafft Sicherheit und Selbstvertrauen.

Ein zweites interessantes Werkzeug sind Abschlusstrainings. Hier wird eine Prüfungssituation simuliert. Sie müssen in diesem Fall in einer vorgegebenen Zeit die gleiche Anzahl an Fragen beantworten wie in einer echten Prüfungssituation.

In dieser Prüfungssimulation werden die gleichen Themen wie in einer echten Prüfung behandelt. Das Abschlusstraining findet zumeist nur wenige Wochen vor dem Prüfungstermin statt. Die Bewältigung des Stressfaktors, die Wiederholung der Lerninhalte sowie die Fehlerauswertung im Anschluss an das Abschlusstraining schaffen ebenfalls Sicherheit und Selbstvertrauen.

Das dritte Werkzeug ist Fachliteratur, um relevante Prüfungsthemen zu vertiefen.

GOING PUBLIC! bietet Ihnen eine optimale Prüfungsvorbereitung durch ein ausgefeiltes Lehrgangskonzept.

Links

Sachkundevorbereitungen:

Bsp.Prüfungsablauf § 34d: