Bisher gilt lediglich die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren umfasst.
Schlagwort: Qualifikation
Die Wahl des richtigen Studienortes: Hochschule oder Universität für berufsbegleitende Studien? Wo liegen die Unterschiede?
Nach erfolgreichen beruflichen Weiterbildungen steht nun möglicherweise die Entscheidung für ein berufsbegleitendes Studium an. Die bisher gesammelten Fachkenntnisse bilden eine starke Basis für das kommende Studium. Ein solches Studium ermöglicht tiefere und umfassendere Erkenntnisse im gewählten Fachbereich. Doch welche Studienrichtung und welcher Studienort sind am besten geeignet – Hochschule oder Universität?
Benötige ich einen Weiterbildungsnachweis, um meine 34c Erlaubnis als Immobilienmakler:in und/oder Wohnimmobilienverwalter:in beantragen zu können?
Die Tätigkeit als Immobilien-Makler/Maklerin bzw. -Verwalter/Verwalterin ist anspruchsvoll und erfordert fundiertes Vorwissen. Der Gesetzgeber verlangt aber für Verwalter und Verwalterinnen nur indirekt eine Vorqualifikation und für Makler/Maklerinnen sogar überhaupt keine Zugangs-Qualifikation. Allerdings sind Verwalter/Verwalterinnen und auch Makler/Maklerinnen zur Weiterbildung verpflichtet. Innerhalb von drei Jahren müssen mindestens 20 Stunden Weiterbildung absolviert werden. Kann man dieses Minimum von 20 Stunden nicht nachweisen, so droht ein Bußgeld und ggf. kann sogar die Erlaubnis entzogen werden.
Achtung, Wohnimmobilienverwalter: Die Uhr tickt!
Die Zeiten, in denen Verwalter und Verwalterinnen lediglich eine regelmäßige Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) und § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) nachweisen mussten, sind vorbei.
Vom privaten Immobilienanleger zum Verwalter: Was ist zu beachten?
In jüngster Zeit beobachten wir eine Veränderung in der Branche. Immer mehr Immobilieneigentümer erwägen den Schritt vom privaten Immobilienanleger zum Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter). Sie werden von anderen Eigentümern angesprochen, weitere Immobilien zu verwalten, da der Bedarf an qualifizierten Verwaltern stetig steigt?
Vom privaten Kapitalanleger zum Finanzanlagenberater: Was ist zu beachten?
Haben Sie Ihre Kapitalanlage-Depots bisher in Eigenregie verwaltet und überlegen nun, Finanzberatungen in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis durchzuführen? Hier sind einige wichtige Überlegungen