Weiterbildungsverpflichtung in der Finanzbranche: Ein umfassender Leitfaden Erfahren Sie, welche Branchen unter die Weiterbildungsverpflichtung fallen und wie diese umgesetzt werden kann.

Datum: 27.09.2024 | Autor: Frank Rottenbacher | Kategorie: Bildungscontrolling, E-Learning / KI, Regulierung, Weiterbildung 1. Einleitung: Die Bedeutung der Weiterbildungspflicht in der Finanzbranche Die Finanzbranche ist eine der dynamischsten und komplexesten Branchen weltweit. Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden und den stetig wachsenden regulatorischen Anforderungen zu entsprechen, sind kontinuierliche Weiterbildungen unerlässlich. Für viele Berufe innerhalbweiterlesen ⟶

Lernen in der Finanzbranche – geplante EU-Regelungen und die Auswirkungen auf Vermittler:innen

Datum: 23.08.2024 | Autor: Dr. Wolfgang Kuckertz | Kategorie: Bildungscontrolling, E-Learning / KI, Studium, Weiterbildung Hätten Sie’s gewusst? Ab Oktober 2024 gelten Autofahrten mit dem „M+S“-Symbol nicht mehr als Winterreifen; es zählt nur noch das Alpin-Schneeflocken-Symbol. Diese Änderungen in der Straßenverkehrsordnung sind nur ein Beispiel für die ständige Weiterentwicklung und Anpassung von Regelungen an technische Fortschritteweiterlesen ⟶

Beschäftigen Sie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen im Finanzanlagenvertrieb? Wer benötigt eine Sachkundeprüfung? Wer muss sich regelmäßig weiterbilden?

Um diese Fragen eingehend zu beantworten, müssen wir uns zunächst einmal die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen ansehen.

Gesetzlich vorgeschrieben für den Vertrieb von Anlageprodukten ist der Nachweis der Sachkunde (§ 34f Abs. 4 GewO). Dies gilt für alle Personen, die Finanzanlagen gemäß der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes sowie des § 1 Abs. 2 des VermAnlG vermitteln. Dazu gehören: Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Inves

Benötige ich einen Weiterbildungsnachweis, um meine 34c Erlaubnis als Immobilienmakler:in und/oder Wohnimmobilienverwalter:in beantragen zu können?

Die Tätigkeit als Immobilien-Makler/Maklerin bzw. -Verwalter/Verwalterin ist anspruchsvoll und erfordert fundiertes Vorwissen. Der Gesetzgeber verlangt aber für Verwalter und Verwalterinnen nur indirekt eine Vorqualifikation und für Makler/Maklerinnen sogar überhaupt keine Zugangs-Qualifikation. Allerdings sind Verwalter/Verwalterinnen und auch Makler/Maklerinnen zur Weiterbildung verpflichtet. Innerhalb von drei Jahren müssen mindestens 20 Stunden Weiterbildung absolviert werden. Kann man dieses Minimum von 20 Stunden nicht nachweisen, so droht ein Bußgeld und ggf. kann sogar die Erlaubnis entzogen werden.

EU-Kleinanlegerstrategie: Weiterbildungspflicht für Anlageberater kommt

EU-Kommissarin Mairead McGuinness hat am 24.05.2023 stellte in ihrem vielbeachteten Vorschlag für die EU-Kleinanlegerstrategie („Retail Investment Strategy“) nicht nur Regelungen für ein mögliches Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlagenprodukten vor. In diesem Entwurf ist auch eine Weiterbildungspflicht für Personen vorgesehen, die im Namen einer Wertpapierfirma Anlageberatung durchführen oder über Finanzinstrumente informieren. Diese müssten dann