Mieter und Besitzer von privaten Parkplätzen kennen das Dilemma nur allzu gut: Falschparker blockieren ihre Stellflächen und machen das Parken für sie oder ihre Kunden unmöglich. Doch weder die Polizei noch das Ordnungsamt fühlen sich für private Bereiche zuständig, und Abschleppdienste verlangen oft zunächst Geld vom eigentlichen Geschädigten. Doch damit ist nun Schluss: Mit PARKcontrol24weiterlesen ⟶
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Weiterbildung im Immobilienbereich: Was bis zum 31.12.2023 zu beachten ist.
Im Jahr 2018 wurde die Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler eingeführt. Diese Regelung ist in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt.