Datum: 14.06.2024 | Autor: Frank Rottenbacher | Kategorie: E-Learning / KI, Finanzanlagen, Sachkunde, Versicherungen Erfolgreiche Menschen stehen immer einmal mehr auf als sie hinfallen. Aus diesem Grunde ist es auch weder eine Schande, noch ein Hindernis, wenn Sie mal durch eine Prüfung durchfallen sollten. Und keine Angst: im Going Public-System fallen Sie sehr weich – durchweiterlesen ⟶
Schlagwort: GOING PUBLIC
Neue Zertifizierungsanforderungen für Verwalter:innen – Ihre Qualifikation im Fokus Ihrer Kunden
Bisher gilt lediglich die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren umfasst.
Neue Regulierung für Wohnimmobilienverwalter:innen – Was Sie wissen müssen
Bisher war es so, dass Verwalter und Verwalterinnen keinen Nachweis über ihre fachliche Qualifikation erbringen mussten. Es galt lediglich die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Diese Weiterbildung umfasst 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren.
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