Die Umsatzsteuerbehandlung von Weiterbildungsleistungen wirft häufig Fragen auf, sowohl bei Anbietern als auch bei Teilnehmern von Lehrgängen. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, wie Weiterbildungsleistungen in Deutschland umsatzsteuerlich behandelt werden. Umsatzsteuerpflicht bei Weiterbildungsleistungen Grundsätzlich sind Weiterbildungsleistungen umsatzsteuerpflichtig. Anbieter von Lehrgängen müssen also auf die von ihnen berechneten Entgelte Umsatzsteuer erheben und diese an das Finanzamtweiterlesen ⟶