Welche Sanktionen haben Unternehmer zu erwarten, wenn sie diese Vorgaben trotz laufendem Geschäftsbetrieb (noch) nicht erfüllen?

Man muss hier unterscheiden zwischen einer Person, die ohne Gewerbeerlaubnis Versicherungen vermittelt und einem Erlaubnisträger, dem der Sachkundeträger „abhanden“ kommt.

Wer ohne Gewerbeerlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO Versicherungen vermittelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen geht bis 5.000,00 €, was zunächst niedrig klingt.