Die Immobilienverrentung gilt oft als cleverer Ausweg für Seniorinnen und Senioren, die in ihrer Immobilie wohnen bleiben, aber gleichzeitig ihr Vermögen nutzen wollen. Doch was, wenn sich der Deal im Nachhinein als Fehler entpuppt? Ist eine Rückabwicklung überhaupt möglich – und wenn ja, unter welchen Bedingungen? In diesem Beitrag klären wir, welche Rechte Sie als Immobilieneigentümer:in haben, welche Fristen gelten und wie Sie bei einer Reue oder einem Irrtum am besten vorgehen.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Immobilienverrentung und wie funktioniert sie?
- Rückabwicklung der Immobilienverrentung – geht das überhaupt?
- Typische Fehler bei der Immobilienverrentung
- Rechte und Fristen bei der Rückabwicklung
- So gehen Sie Schritt für Schritt bei der Rückabwicklung vor
- Häufige Fragen (FAQ) zur Rückabwicklung der Verrentung
- Weiterführende Links und rechtliche Ansprechpartner:innen
- Fazit: Wann lohnt sich die Rückabwicklung?
1. Was bedeutet Immobilienverrentung und wie funktioniert sie?
Die Immobilienverrentung gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung – vor allem bei älteren Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern, die ihre Wohnsituation im Alter absichern und gleichzeitig finanziellen Spielraum schaffen möchten. Doch was genau steckt hinter dem Begriff „Immobilienverrentung“? Welche Modelle gibt es, wie funktionieren sie – und warum kann dieser Schritt später möglicherweise bereut werden?
In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen ausführlich, wie die Immobilienverrentung funktioniert, welche Varianten existieren und welche Fallstricke es gibt.
🔍 Was ist eine Immobilienverrentung?
Die Immobilienverrentung ist ein Finanzierungsmodell, bei dem Eigentümer:innen ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, aber weiterhin darin wohnen bleiben können – oft bis zum Lebensende. Im Gegenzug erhalten sie eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung bzw. eine Kombination aus beidem. Die Verrentung kann sowohl bei selbst genutzten Immobilien als auch bei vermieteten Objekten Anwendung finden.
Die wichtigsten Ziele der Verrentung sind:
- Liquidität im Alter schaffen, z. B. zur Aufstockung der Rente
- Vermeidung eines Umzugs, da das Wohnrecht meist erhalten bleibt
- Absicherung des Lebensabends durch planbare, regelmäßige Zahlungen
🧾 Welche Modelle der Immobilienverrentung gibt es?
Es gibt verschiedene Modelle der Immobilienverrentung, die sich in rechtlicher und finanzieller Hinsicht unterscheiden. Die wichtigsten sind:
1. Leibrente
Bei der Leibrente verkauft die Eigentümerin oder der Eigentümer die Immobilie an eine:n Käufer:in oder Anbieter (z. B. eine Stiftung oder Firma) und erhält im Gegenzug eine monatliche Rente – lebenslang. Das Wohnrecht wird in der Regel notariell im Grundbuch gesichert.
Vorteile:
- Monatliche Zahlung bis zum Lebensende
- Wohnrecht bleibt erhalten
- Sicherung durch Grundbuch-Eintrag
Nachteile:
- Immobilie ist verkauft – kein Rückweg
- Abhängigkeit vom Anbieter
- Möglicher Wertverlust bei früherem Tod
2. Zeitrente
Ähnlich wie die Leibrente, jedoch ist die Rentenzahlung auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt (z. B. 10 oder 15 Jahre). Stirbt die verkaufende Person früher, wird oft an Erben weitergezahlt.
3. Teilverkauf
Hierbei wird nur ein Teil der Immobilie (z. B. 50–60 %) verkauft, der Rest bleibt im Eigentum der Verkäufer:innen. Sie zahlen eine monatliche Nutzungsgebühr für den verkauften Anteil.
Achtung:
Diese Form ist besonders fehleranfällig. Viele Kundinnen und Kunden klagen später über Intransparenz oder zu hohe Gebühren – ein häufiger Auslöser für den Wunsch nach Rückabwicklung der Immobilienverrentung.
4. Rückanmietung
Die Immobilie wird verkauft, anschließend aber zurückgemietet. Diese Variante ist vor allem für größere Objekte oder bei Gewerbeimmobilien interessant.
⚖️ Vertragliche Gestaltung: Was gehört in eine Immobilienverrentung?
Eine Immobilienverrentung muss immer notariell beurkundet werden. Der Kaufvertrag sollte klare Regelungen enthalten zu:
- Höhe und Dauer der Rente
- Wohnrecht (Nießbrauch oder Wohnrecht im Grundbuch)
- Rücktritts- oder Widerrufsrechte
- Absicherung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers
- Regelung im Todesfall
- Kostenaufteilung (z. B. Instandhaltung, Grundsteuer)
Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, dass sie jederzeit die Immobilienverrentung rückgängig machen können – das ist in der Praxis allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
💡 Warum entscheiden sich viele für die Immobilienverrentung?
Der Hauptgrund ist oft finanzielle Notwendigkeit: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, Ersparnisse sind aufgebraucht, aber die eigene Immobilie hat einen hohen Wert. Die Verrentung scheint dann ein logischer Schritt zu sein, um liquide zu bleiben, ohne das Zuhause aufgeben zu müssen.
Weitere Gründe:
- Keine Erben vorhanden oder gewünscht
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten
- Wunsch nach mehr Lebensqualität im Alter
- Absicherung bei Pflegebedürftigkeit
🚨 Risiken und mögliche Fehler
Obwohl das Modell verlockend klingt, birgt es auch erhebliche Risiken:
- Unklare Vertragsgestaltung: Ungenaue Formulierungen können zu Streitigkeiten oder Verlust des Wohnrechts führen.
- Mangelnde Transparenz bei Anbietern: Insbesondere bei Teilverkaufsmodellen wurden in der Vergangenheit zahlreiche Fälle von Fehlinformation und Kostenfallen bekannt.
- Keine Rücktrittsrechte: Viele Verträge sehen keinen Rücktritt oder keine Widerrufsfrist vor.
- Unterschätzte Langzeitfolgen: Z. B. keine Weitergabe der Immobilie an Erben möglich.
Diese Risiken sind häufige Gründe, warum Eigentümer:innen die Rückabwicklung der Immobilienverrentung in Erwägung ziehen – was jedoch juristisch und praktisch nicht einfach ist.
🧠 Fazit zum Einstieg
Die Immobilienverrentung kann eine sinnvolle Lösung sein, wenn sie gut durchdacht und rechtlich sauber gestaltet ist. Doch schon kleine Fehler oder unklare Klauseln im Vertrag können zu großer Reue führen. Wer sich überfordert fühlt oder Zweifel hat, sollte frühzeitig eine:n erfahrene:n Notar:in oder Fachanwält:in für Immobilienrecht einbinden.
Im nächsten Abschnitt beleuchten wir ausführlich:
➡️ „Rückabwicklung der Immobilienverrentung – geht das überhaupt?“
2. Rückabwicklung der Immobilienverrentung – geht das überhaupt?
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie verrentet haben, stellen im Nachhinein fest: Die Entscheidung war voreilig oder die Vertragsbedingungen wurden falsch eingeschätzt. Die monatliche Rente fällt geringer aus als erwartet, Zusatzkosten entpuppen sich als Belastung oder das Verhältnis zum Anbieter hat sich verschlechtert. In solchen Fällen stellt sich die entscheidende Frage:
Kann man eine Immobilienverrentung rückgängig machen?
Die klare Antwort: Ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
⚖️ Rückabwicklung: Was bedeutet das?
Die Rückabwicklung einer Immobilienverrentung bedeutet, dass der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht wird. Juristisch spricht man hier von Rücktritt, Widerruf, Anfechtung oder einer einvernehmlichen Rückabwicklung. Der ursprüngliche Zustand soll – soweit möglich – wiederhergestellt werden.
Das ist besonders bei Verrentungsverträgen komplex, weil die Immobilie bereits verkauft wurde, oft ein Wohnrecht eingeräumt ist und monatliche Rentenzahlungen bereits geflossen sind.
📌 In welchen Fällen ist eine Rückabwicklung möglich?
1. Anfechtung wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung (§ 119 ff. BGB)
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie bei Vertragsschluss über wesentliche Punkte getäuscht oder unter Druck gesetzt wurden, ist eine Anfechtung möglich. Zum Beispiel:
- Falsche Angaben zur Höhe der Rentenzahlung
- Verschleierung von Nebenkosten
- Verheimlichung von Risiken des Modells (z. B. bei Teilverkauf)
Frist: Ein Jahr ab Kenntnis des Täuschungsgrundes
2. Widerruf bei Haustürgeschäften oder Fernabsatz (§ 355 BGB)
Wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen (z. B. bei Ihnen zu Hause), kann ein Widerrufsrecht bestehen – insbesondere wenn es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt.
Frist: 14 Tage – kann sich auf 12 Monate verlängern, wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgte.
3. Rücktritt bei vertraglichen Mängeln
Wenn der Vertrag nicht korrekt erfüllt wird – etwa weil Rentenzahlungen ausbleiben oder das Wohnrecht nicht wie vereinbart gesichert ist – kann ein Rücktritt vom Vertrag erfolgen. Auch hier ist die Dokumentation und Beweissicherung entscheidend.
4. Einvernehmliche Rückabwicklung
In manchen Fällen ist es möglich, mit dem Anbieter eine einvernehmliche Lösung zu finden – etwa wenn beide Seiten mit dem Vertrag unzufrieden sind. Diese Variante ist oft die unkomplizierteste, allerdings auch die seltenste, da sie von der Gegenseite freiwillig akzeptiert werden muss.
🧨 Was macht die Rückabwicklung so schwierig?
Die größte Hürde liegt in der Tatsache, dass es sich bei der Immobilienverrentung um einen notariell beurkundeten Kaufvertrag handelt. Dieser ist grundsätzlich bindend. Selbst wenn die Eigentümer:innen Reue empfinden oder sich getäuscht fühlen, reicht das allein nicht aus, um den Vertrag zu lösen.
Folgende Faktoren erschweren eine Rückabwicklung zusätzlich:
- Die Immobilie wurde rechtlich bereits auf den neuen Eigentümer übertragen.
- Das Wohnrecht oder Nießbrauchrecht wurde bereits im Grundbuch eingetragen.
- Die monatlichen Rentenzahlungen wurden teilweise oder vollständig geleistet.
- Der neue Eigentümer könnte bereits wirtschaftlich oder planerisch mit der Immobilie kalkuliert haben.
🧠 Wichtiger Tipp: Frühzeitig handeln!
Wenn Sie die Immobilienverrentung rückgängig machen möchten, ist schnelles Handeln entscheidend – denn:
- Viele Fristen sind sehr kurz (z. B. 14 Tage beim Widerruf).
- Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Rückabwicklung.
- Wichtige Beweise und Unterlagen (z. B. Beratungsgespräche, Werbematerialien) könnten verloren gehen.
Lassen Sie den Vertrag zeitnah durch eine:n Fachanwält:in für Immobilienrecht prüfen – idealerweise, bevor Sie den Rücktritt erklären oder anfechten. Nur so lässt sich einschätzen, ob und wie eine Rückabwicklung realistisch ist.
🛑 Was passiert, wenn die Rückabwicklung scheitert?
Nicht immer führt der Versuch zur Rückabwicklung zum Erfolg. In diesem Fall können alternative Wege sinnvoll sein:
- Verhandlungen mit dem Anbieter zur Anpassung der Vertragsbedingungen
- Verkauf des Wohnrechts, falls im Vertrag vorgesehen
- Klage auf Rückabwicklung oder Schadensersatz, wenn grobe Beratungsfehler vorliegen
- Beschwerde bei der Verbraucherzentrale oder Aufsichtsbehörden, insbesondere bei unseriösen Anbietern
🔗 Rechtsprechung & Fälle aus der Praxis
Einige Gerichte haben sich bereits mit der Rückabwicklung von Verrentungsmodellen beschäftigt. Dabei zeigt sich: Wer nachweislich unzureichend oder fehlerhaft beraten wurde, hat bessere Chancen.
Beispielurteile:
- OLG München: Rücktritt möglich bei bewusstem Verschweigen von Zusatzkosten
- LG Frankfurt: Rückabwicklung wegen falscher Renditeprognosen
- BGH: Rückabwicklung möglich, wenn Rentenzahlungen dauerhaft ausbleiben
Mehr Infos:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/immobilien/immobilienverrentung-vor-und-nachteile-58576
https://www.test.de/Immobilienverrentung-im-Vergleich-5799485-0/
🧾 Zusammenfassung dieses Abschnitts
Die Rückabwicklung einer Immobilienverrentung ist nicht unmöglich, aber an enge rechtliche Voraussetzungen gebunden. Besonders bei Irrtümern, Täuschung oder Vertragspflichtverletzungen bestehen Chancen auf eine Rückabwicklung – allerdings nur mit juristischem Sachverstand, innerhalb gesetzlicher Fristen und mit fundierten Beweisen.
3. Typische Fehler bei der Immobilienverrentung
Die Immobilienverrentung kann ein sinnvoller Weg sein, um finanzielle Freiheit im Alter zu erlangen, ohne das eigene Zuhause aufgeben zu müssen. Doch wie bei jeder weitreichenden Entscheidung gibt es auch hier zahlreiche Fallstricke und typische Fehler, die gravierende Folgen haben können – bis hin zum Verlust der Immobilie oder dem Wunsch, den Vertrag rückgängig zu machen.
In diesem Abschnitt zeigen wir dir die häufigsten Fehlerquellen, wie du sie erkennst – und vor allem: wie du sie vermeiden kannst.
🧱 Fehler 1: Fehlendes Verständnis des Verrentungsmodells
Viele Kundinnen und Kunden unterschätzen die Komplexität der Immobilienverrentung. Begriffe wie „Nießbrauch“, „Teilverkauf“, „Rückanmietung“ oder „Leibrente“ klingen zwar vertraut, sind aber rechtlich und finanziell sehr unterschiedlich.
Folgen:
- Falsche Erwartungen an Rentenhöhe oder Vertragsdauer
- Unklare Eigentumsverhältnisse
- Schwierigkeiten bei späterer Rückabwicklung
Tipp:
Lass dir alle Begriffe ausführlich erklären – am besten durch eine:n unabhängige:n Berater:in oder Notar:in.
📉 Fehler 2: Unrealistische Rentenerwartungen
Ein häufiger Irrtum besteht in der Überschätzung der monatlichen Rentenzahlung. Viele Anbieter werben mit hohen Beträgen – doch in der Realität hängen diese stark vom Immobilienwert, deinem Alter und dem gewählten Modell ab.
Typisches Beispiel:
Eine 78-jährige Eigentümerin erwartet 1.200 € monatlich, erhält aber nur 520 € – aufgrund von Abschlägen, Steuern, Gebühren und kalkuliertem Risiko.
Tipp:
Fordere immer mehrere Angebote ein und vergleiche mit unabhängigen Online-Rechnern (z. B. auf https://www.test.de).
📋 Fehler 3: Unzureichende Vertragsprüfung
Verrentungsverträge sind oft umfangreich, kleingedruckt und voller juristischer Fachbegriffe. Ohne rechtliche Unterstützung erkennen viele nicht, welche Rechte sie abgeben – und wie schwer eine Rückabwicklung der Immobilienverrentung später wird.
Häufige Probleme im Vertrag:
- Kein vertraglich gesichertes Rücktrittsrecht
- Unklarheiten bei Instandhaltungspflichten
- Lückenhafte Regelungen zum Nießbrauch
- Keine Regelung im Todesfall
Tipp:
Beauftrage vor Vertragsunterzeichnung immer eine:n Fachanwält:in für Immobilienrecht oder eine Verbraucherzentrale.
🔍 Fehler 4: Unseriöse Anbieter
Der Markt für Immobilienverrentung ist nicht einheitlich reguliert. Vor allem beim Modell „Teilverkauf“ tummeln sich zahlreiche Anbieter, die mit aggressiver Werbung locken, aber intransparent arbeiten.
Warnzeichen für unseriöse Anbieter:
- Kein Impressum oder keine persönliche Beratung
- Keine notarielle Begleitung
- Drängen zu schneller Entscheidung
- Undurchsichtige Gebührenmodelle
Tipp:
Vertraue nur auf Anbieter mit nachweisbaren Referenzen und öffentlicher Präsenz (z. B. Testsieger bei Stiftung Warentest).
🧾 Fehler 5: Nießbrauch vs. Wohnrecht nicht verstanden
Viele denken, ein einfaches Wohnrecht genügt. Doch nur der Nießbrauch bietet umfassenden Schutz, etwa das Recht auf Vermietung oder das Weitergeben des Wohnrechts bei Pflegebedürftigkeit.
Folgen:
- Kein Recht auf Mieteinnahmen
- Kein Wohnrecht bei Verkauf durch neuen Eigentümer
- Schlechter Schutz im Todesfall
Tipp:
Bestehe auf einem Nießbrauchrecht mit Eintragung im Grundbuch – und lass dich dazu rechtlich beraten.
💸 Fehler 6: Hohe Zusatzkosten nicht einkalkuliert
Ein oft übersehener Punkt sind die laufenden Kosten, die auch nach der Verrentung anfallen – etwa Grundsteuer, Instandhaltung, Verwaltung oder Rückmietung.
Beispiel:
Teilverkaufsmodelle verlangen eine monatliche Nutzungsgebühr für den verkauften Anteil – diese kann über 500 € pro Monat betragen und ist oft nicht gedeckelt.
Tipp:
Fordere eine vollständige Kostenaufstellung inklusive Nebenkosten – und vergleiche mit deiner finanziellen Situation.
⏱ Fehler 7: Zu späte Einsicht oder Rücktrittsversuch
Viele erkennen erst Monate später, dass der Vertrag nicht zu ihren Bedürfnissen passt – doch dann ist es oft zu spät für eine Rückabwicklung der Immobilienverrentung, weil Fristen abgelaufen sind oder Beweise fehlen.
Tipp:
Wenn Zweifel bestehen: nicht abwarten – sondern sofort handeln. Lass den Vertrag prüfen und dokumentiere alle Beratungen.
📊 Fehler 8: Keine Einbindung von Angehörigen oder Erb:innen
Gerade bei Immobilien in Familienbesitz führt die Verrentung oft zu Streit mit Kindern oder Erb:innen, insbesondere wenn diese nicht informiert oder einbezogen wurden.
Tipp:
Sprich offen mit deiner Familie – und lasse ggf. ein Gespräch durch eine Mediatorin oder einen Anwalt begleiten.
4. Rechte und Fristen bei der Rückabwicklung
Wenn du eine Immobilienverrentung rückgängig machen möchtest, brauchst du nicht nur ein starkes Argument – sondern vor allem ein gutes Verständnis deiner Rechte und der geltenden Fristen. Denn je nachdem, wie und unter welchen Umständen der Vertrag zustande kam, stehen dir unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten offen. In diesem Abschnitt erklären wir dir, auf welche gesetzlichen Grundlagen du dich berufen kannst, wann du handeln musst – und wann es zu spät ist.
⚖️ Deine wichtigsten Rechte bei der Rückabwicklung
Die Rückabwicklung eines Verrentungsvertrags ist juristisch komplex, aber nicht ausgeschlossen. Ob du erfolgreich sein kannst, hängt stark von den Umständen deines Vertragsabschlusses und den Inhalten des Vertrags ab.
1. Widerrufsrecht bei Fernabsatz oder Haustürgeschäft (§ 355 BGB)
Wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters geschlossen – z. B. bei dir zu Hause, telefonisch oder online – und handelt es sich beim Anbieter um ein Unternehmen, kannst du vom Widerrufsrecht profitieren.
Frist:
- 14 Tage ab Vertragsschluss
- Wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist: Verlängerung auf 12 Monate und 14 Tage
Wichtig:
Ein Widerruf führt zur vollständigen Rückabwicklung des Vertrags – Zahlungen und Leistungen müssen zurückgegeben werden.
2. Anfechtung wegen Täuschung oder Irrtum (§ 123, § 119 BGB)
Wenn du getäuscht oder unter Druck gesetzt wurdest, kannst du den Vertrag anfechten. Auch ein Irrtum über wesentliche Vertragsinhalte (z. B. Rentenhöhe, Vertragsdauer) kann zur Anfechtung berechtigen.
Frist:
- Bei Täuschung: 1 Jahr ab Kenntnis der Täuschung
- Bei Irrtum: unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern
Beispiele für Täuschung:
- Falsche Angaben zur monatlichen Rentenzahlung
- Verschweigen von Zusatzkosten
- Irreführende Versprechungen zur Rückkaufsoption
3. Rücktritt bei Leistungsstörung (§ 323 BGB)
Wenn der Vertragspartner seinen Teil des Vertrags nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, kannst du vom Vertrag zurücktreten.
Voraussetzungen:
- Rentenzahlungen bleiben aus
- Wohnrecht wurde nicht ordnungsgemäß eingeräumt
- Immobilie wurde ohne Zustimmung weiterveräußert
Tipp:
Vor dem Rücktritt muss in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.
4. Vertragliche Rücktrittsrechte
In einigen Verträgen wird ein vertraglich geregeltes Rücktrittsrecht vereinbart – etwa innerhalb einer bestimmten Frist nach Unterzeichnung oder bei Änderung der Lebenssituation.
Wichtig:
Solche Klauseln müssen ausdrücklich im Vertrag stehen. Prüfe den Wortlaut genau – oder lasse ihn prüfen!
⏰ Typische Fristen – das musst du einhalten!
Die Chancen auf eine Rückabwicklung stehen umso besser, je schneller du handelst. Viele Fristen sind kurz und nicht verlängerbar. Hier ein Überblick:
Recht | Fristbeginn | Dauer | Verlängerbar? |
---|---|---|---|
Widerruf (Haustürgeschäft) | Tag nach Vertrag | 14 Tage | Ja, bei fehlender Belehrung |
Widerruf (Fernabsatz) | Tag nach Vertrag | 14 Tage | Ja, bis 12 Monate und 14 Tage |
Anfechtung (Täuschung) | Ab Entdeckung | 1 Jahr | Nein |
Anfechtung (Irrtum) | Sofort nach Entdeckung | „Unverzüglich“ | Nein |
Rücktritt (Verzug) | Nach Fristsetzung | Variabel | Nein |
📂 Welche Unterlagen du brauchst
Um deine Rechte durchzusetzen, solltest du folgende Unterlagen und Nachweise bereithalten:
- Notarieller Kaufvertrag
- Schriftwechsel mit dem Anbieter
- Berechnungsgrundlagen der Rente
- Nachweise über Beratungsgespräche
- Werbematerialien oder Broschüren
- Zahlungsbelege (z. B. empfangene Rentenzahlungen)
- Eintragungsnachweis Wohnrecht/Nießbrauch
Tipp:
Dokumentiere alles, was du im Rahmen der Vertragsverhandlungen erhalten hast. Screenshots, E-Mails oder Gesprächsprotokolle können im Streitfall entscheidend sein.
📌 Wer hilft dir bei der Durchsetzung deiner Rechte?
Da es sich bei der Immobilienverrentung um ein komplexes Vertragsverhältnis handelt, solltest du dich frühzeitig an Fachleute wenden:
- Fachanwält:innen für Miet- und Immobilienrecht
- Verbraucherschutzorganisationen (z. B. www.verbraucherzentrale.de)
- Notar:innen (zur Prüfung der Vertragslage)
- Schlichtungsstellen oder Mediatoren, wenn eine außergerichtliche Lösung angestrebt wird
Wichtig:
Viele Anwaltskosten kannst du über eine Rechtsschutzversicherung (wenn vorhanden) oder ggf. über Prozesskostenhilfe abdecken lassen.
⚠️ Was passiert bei Fristversäumnis?
Wenn du deine Rechte nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen wahrnimmst, bleibt der Vertrag rechtsgültig. Eine spätere Rückabwicklung ist dann nur noch einvernehmlich möglich – was in der Praxis selten ist.
Deshalb gilt:
Sobald Zweifel oder Probleme auftreten – sofort aktiv werden!
🧠 Fazit dieses Abschnitts
Wer seine Rechte kennt und frühzeitig handelt, hat durchaus Chancen, eine Immobilienverrentung rückgängig zu machen – auch wenn der Vertrag bereits notariell abgeschlossen wurde. Besonders wichtig sind:
- Sorgfältige Dokumentation
- Rechtzeitige Reaktion
- Juristische Beratung
Die größten Fehler bestehen darin, zu lange zu warten oder sich auf mündliche Zusagen zu verlassen.
Im nächsten Abschnitt erfährst du ganz praktisch:
➡️ „5. So gehen Sie Schritt für Schritt bei der Rückabwicklung vor“
5. So gehen Sie Schritt für Schritt bei der Rückabwicklung vor
Wer feststellt, dass die Immobilienverrentung ein Fehler war, steht vor einer oft unangenehmen Wahrheit: Der Vertrag ist unterschrieben, die Immobilie ist verkauft – und der Weg zurück scheint versperrt. Doch mit einer klaren Strategie, rechtlicher Unterstützung und schnellem Handeln lässt sich in vielen Fällen noch etwas retten.
In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bei der Rückabwicklung der Immobilienverrentung vorgehen sollten – inklusive praktischer Tipps und jurischer Hinweise.
✅ Schritt 1: Vertrag und Unterlagen vollständig prüfen
Bevor Sie irgendetwas unternehmen, sollten Sie sich einen vollständigen Überblick über Ihre Vertragslage verschaffen.
Prüfen Sie insbesondere:
- Notarieller Kaufvertrag (inkl. Anlagen)
- Zusatzvereinbarungen (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch, Sonderregelungen)
- Zahlungsbelege (Rente, Einmalzahlung)
- Grundbuchauszug
- Widerrufsbelehrung (falls vorhanden)
- Schriftwechsel mit dem Anbieter
Tipp:
Lassen Sie den Vertrag von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Immobilienrecht prüfen. Auch Verbraucherzentralen bieten kostengünstige Vertragschecks an.
✅ Schritt 2: Rechtliche Rücktritts- oder Anfechtungsmöglichkeiten prüfen
Je nach Vertragskonstellation und Zustandekommen können unterschiedliche Rechtswege infrage kommen:
Option | Voraussetzung | Frist |
---|---|---|
Widerruf | Fernabsatz oder Haustürgeschäft | 14 Tage / 12 Monate |
Anfechtung | Täuschung, Irrtum, Drohung | 1 Jahr / sofort |
Rücktritt | Vertragsverstoß (z. B. Zahlungsausfall) | Nach Fristsetzung |
Vertragliches Rücktrittsrecht | explizit im Vertrag geregelt | laut Vertrag |
Tipp:
Legen Sie sich nicht zu früh fest – prüfen Sie mit Ihrer Rechtsberatung alle Optionen, bevor Sie aktiv werden.
✅ Schritt 3: Beweismaterial sichern
Eine Rückabwicklung steht und fällt mit der Beweisführung. Häufig scheitern Rücktritts- oder Anfechtungsversuche daran, dass wichtige Nachweise fehlen.
Sichern Sie unbedingt:
- Mails und Briefe des Anbieters
- Gesprächsprotokolle oder Notizen von Beratungsgesprächen
- Broschüren, Werbeunterlagen, Onlineangebote
- Screenshots von Websites oder Online-Rechnern
- Bankbelege über erhaltene oder geleistete Zahlungen
Tipp:
Führen Sie ein Aktenverzeichnis, in dem alle Vorgänge chronologisch dokumentiert werden. Das hilft auch Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt enorm.
✅ Schritt 4: Schriftliche Erklärung vorbereiten
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Rückabwicklung formal korrekt eingeleitet werden – z. B. durch Widerruf, Anfechtung oder Rücktrittserklärung.
Beispielformulierung Widerruf:
„Hiermit widerrufe ich den mit Ihnen am [Datum] geschlossenen Immobilienverrentungsvertrag gemäß § 355 BGB. Die gesetzliche Widerrufsfrist wurde aufgrund mangelnder Belehrung nicht wirksam in Gang gesetzt.“
Beispielformulierung Rücktritt:
„Wegen der Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Rentenzahlung erkläre ich hiermit den Rücktritt vom Immobilienverrentungsvertrag vom [Datum] gemäß § 323 BGB.“
Tipp:
Lassen Sie die Erklärung immer von einer juristischen Fachperson gegenlesen – Formfehler können zur Unwirksamkeit führen.
✅ Schritt 5: Rückabwicklung durchsetzen oder verhandeln
Nach der Erklärung müssen Rückzahlungsansprüche, Grundbuchänderungen und Wohnrechte geklärt werden. Das ist meist nur mit anwaltlicher Unterstützung oder vor Gericht möglich.
Mögliche Szenarien:
- Der Anbieter akzeptiert den Rücktritt: Einigung auf Rückabwicklung, Rückzahlung der Leistungen, Rückübertragung der Immobilie
- Der Anbieter lehnt ab: Klage auf Rückabwicklung oder Schadensersatz
- Kompromisslösung: Rücknahme des Verrentungsvertrags gegen Ausgleichszahlung oder Verkauf des Wohnrechts
Tipp:
Manchmal lohnt sich auch ein Mediationsverfahren, um außergerichtlich eine Lösung zu finden.
✅ Schritt 6: Grundbuch prüfen und ggf. korrigieren lassen
Wenn die Rückabwicklung gelingt, muss die Immobilie rechtlich korrekt zurückübertragen werden – inklusive aller Nebenrechte.
Was konkret erledigt werden muss:
- Rückübertragung des Eigentums
- Löschung des Wohnrechts/Nießbrauchs beim Käufer
- Eintragung des ursprünglichen Eigentümers
- Klärung der Zahlungen (z. B. Rückabwicklung Rentenzahlungen)
Tipp:
Der Notar ist für die Grundbuchänderung zuständig – lassen Sie ihn unbedingt in den Rückabwicklungsprozess einbinden.
🧭 Wichtige Anlaufstellen und Links
- Verbraucherzentrale zur Immobilienverrentung:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/immobilien/immobilienverrentung-vor-und-nachteile-58576 - Stiftung Warentest (Anbietervergleich):
https://www.test.de/Immobilienverrentung-im-Vergleich-5799485-0/ - Anwaltsliste Immobilienrecht (DAV):
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche - Musterverträge und Formulare:
https://www.immoverkauf24.de/immobilienverrentung/
🧠 Fazit dieses Abschnitts
Die Rückabwicklung einer Immobilienverrentung ist kein Selbstläufer – aber sie ist machbar, wenn Sie strukturiert, frühzeitig und professionell vorgehen. Vertrauen Sie nicht auf „gute Worte“, sondern sichern Sie sich rechtlich ab. Eine gründliche Prüfung, Beweissicherung und rechtssichere Erklärung sind das A und O für ein erfolgreiches Vorgehen.
Im nächsten Abschnitt geht es weiter mit:
➡️ „6. Häufige Fragen (FAQ) zur Rückabwicklung der Verrentung“
6. Häufige Fragen (FAQ) zur Rückabwicklung der Verrentung
Die Rückabwicklung einer Immobilienverrentung ist für viele Betroffene mit Unsicherheiten verbunden. Kein Wunder – das Thema ist rechtlich komplex und emotional oft belastend. In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen, die sich Eigentümerinnen und Eigentümer stellen, wenn sie ihre Immobilienverrentung rückgängig machen möchten.
🟨 Kann man eine Immobilienverrentung wirklich rückgängig machen?
Ja – aber nicht immer.
Eine Rückabwicklung ist möglich, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind: z. B. Widerrufsrecht, Anfechtung wegen Täuschung, Vertragsverstöße oder ein vertraglich geregeltes Rücktrittsrecht. Eine Rückabwicklung „aus Reue“ ist allerdings nicht vorgesehen.
🟨 Wie lange habe ich Zeit, um zu widerrufen oder zurückzutreten?
Das hängt von der Art des Vertrags ab:
- Widerrufsrecht (Haustür/Fernabsatz): 14 Tage, ggf. bis zu 12 Monate und 14 Tage
- Anfechtung wegen Täuschung: 1 Jahr ab Kenntnis
- Rücktritt bei Pflichtverletzung: Ohne feste Frist, aber nach vorheriger Fristsetzung
- Vertraglich vereinbarter Rücktritt: laut Vertragsregelung
Tipp: Je früher du handelst, desto höher die Erfolgschancen.
🟨 Wer kann mir bei der Rückabwicklung helfen?
Du solltest dich unbedingt an Spezialistinnen und Spezialisten für Immobilienrecht wenden:
- Fachanwält:innen für Miet- und Immobilienrecht
- Verbraucherzentralen
- Notar:innen (für Vertragsprüfung und Grundbuch)
- Schlichtungsstellen bei Streit mit Anbietern
🟨 Was kostet eine Rückabwicklung?
Das kommt auf den Einzelfall an. Mögliche Kosten entstehen durch:
- Anwaltskosten (oft 100–250 € für Erstberatung)
- Gerichtskosten bei Klage
- Rückabwicklungskosten beim Notar
- Rückzahlung erhaltene Rentenzahlungen oder Einmalbeträge
Tipp: Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen. Auch Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
🟨 Gilt das Widerrufsrecht auch bei notariellen Verträgen?
Normalerweise nicht – bei notariell beurkundeten Verträgen entfällt das klassische Widerrufsrecht. Ausnahme: Wenn der Anbieter zugleich auch als Makler oder Vermittler tätig ist und der Erstkontakt außerhalb der Geschäftsräume stattfand (Haustürgeschäft), kann ein Widerruf trotz Notarvertrag möglich sein.
🟨 Was passiert mit dem Wohnrecht nach einer Rückabwicklung?
Wird die Verrentung erfolgreich rückabgewickelt, müssen alle wechselseitigen Leistungen rückabgewickelt werden – dazu gehört auch die Löschung des im Grundbuch eingetragenen Wohnrechts/Nießbrauchs des Anbieters (bzw. des Käufers) und die Wiedereintragung des Eigentümers.
🟨 Kann ich den Teilverkauf rückgängig machen?
Teilverkaufsmodelle sind besonders schwierig rückabzuwickeln, da die Immobilie nur anteilig verkauft wurde und oft Nutzungsentgelte und Rückkaufswerte greifen. Hier sind Rückabwicklungen meist nur über eine Einigung oder Schadensersatzklagen möglich.
🟨 Was mache ich, wenn der Anbieter nicht reagiert?
Wenn der Anbieter nicht reagiert oder eine Rückabwicklung verweigert:
- Juristische Prüfung beauftragen
- Schriftlich zur Reaktion oder Zahlung auffordern
- Letzte Frist setzen
- Klage androhen oder einreichen
Tipp: Vermeide mündliche Absprachen – arbeite immer schriftlich.
🟨 Können auch Erb:innen eine Rückabwicklung fordern?
Ja, in bestimmten Fällen. Wenn z. B. der Vertrag kurz vor dem Tod der Eigentümerin oder des Eigentümers geschlossen wurde und grobe Beratungsfehler nachgewiesen werden können, können auch Erbinnen und Erben den Vertrag anfechten oder auf Schadensersatz klagen.
🟨 Was ist, wenn ich meine Meinung einfach nur geändert habe?
Reue allein reicht nicht aus.
Es muss ein rechtlich relevanter Grund vorliegen (z. B. Täuschung, Irrtum, Verstoß gegen Vertragspflichten), um eine Immobilienverrentung rückgängig zu machen. Ein „Widerruf aus Emotion“ ist nicht vorgesehen.
🧠 Fazit dieses Abschnitts
Die häufigsten Fragen drehen sich um Fristen, Rechte, Kosten und Erfolgsaussichten. Klar ist: Wer informiert und gut vorbereitet handelt, hat bessere Karten. Aber ohne rechtliche Grundlage oder Unterstützung ist eine Rückabwicklung kaum durchzusetzen.