Einführung in das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, stellt neue Anforderungen an Unternehmen, um ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die digitale Inklusion zu verbessern und sicherzustellen, dass Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar sind, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Das BFSG ist ein wichtiger Schritt, um Barrieren im digitalen Raum abzubauen. Dabei betrifft es nicht nur bestimmte Branchen, sondern alle Unternehmen, die Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten. Für viele Firmen bedeutet dies, ihre bestehenden Systeme und Angebote auf Barrierefreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Umsetzung dieser Anforderungen wird in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle in der Unternehmensstrategie spielen, um sowohl rechtliche Vorgaben zu erfüllen als auch gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.


2. Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für eine Vielzahl von Unternehmen, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten. Dazu gehören nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen, die digital agieren. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Online-Dienste, mobile Apps oder andere digitale Plattformen betreiben, über die sie ihre Dienstleistungen bereitstellen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die von den gesetzlichen Anforderungen befreien können:

  • Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind nicht verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen.
  • Unternehmen, für die die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, können ebenfalls von den Regelungen ausgenommen werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Kosten oder der Aufwand zur Umsetzung übermäßig hoch sind.

Trotz dieser Ausnahmen wird empfohlen, dass auch kleinere Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um ihre Dienstleistungen so zugänglich wie möglich zu gestalten. Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtlicher Aspekt, sondern auch eine Frage der Kundenorientierung und sozialen Verantwortung.


3. Anforderungen an digitale Dienstleistungen

Einer der zentralen Bereiche des BFSG sind digitale Dienstleistungen. Unternehmen, die eine Webseite oder mobile App betreiben, über die sie Informationen bereitstellen oder Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass diese barrierefrei sind. Dazu gehören:

  • Textalternativen für Bilder (Alt-Texte), sodass diese von Screenreadern gelesen werden können.
  • Hohe Kontraste zwischen Text und Hintergrund, um Menschen mit Sehbehinderungen das Lesen zu erleichtern.
  • Alle Funktionen müssen mit der Tastatur bedienbar sein, um Menschen mit motorischen Einschränkungen die Nutzung zu ermöglichen.
  • Einfache und klare Navigation, die es Nutzern mit kognitiven Einschränkungen erleichtert, sich auf der Webseite oder App zurechtzufinden.
  • Die Verwendung von verständlicher Sprache, um die Benutzerführung und das Verständnis zu verbessern.

Diese Anforderungen orientieren sich an den internationalen Standards für Barrierefreiheit, wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die detaillierte Empfehlungen für die Gestaltung digitaler Inhalte bieten.


4. Ausnahmen und Sonderregelungen

Während das BFSG für die meisten Unternehmen verpflichtend ist, gibt es einige Ausnahmen, die für bestimmte Firmen oder spezielle Dienstleistungen gelten können. Unternehmen, die sich auf eine sehr spezialisierte Zielgruppe konzentrieren oder deren Webseiten nur begrenzte Funktionen bieten, könnten von einigen der strengeren Anforderungen ausgenommen sein.

Wenn ein Unternehmen beispielsweise nur Informationen auf seiner Webseite bereitstellt und keine interaktiven Dienste anbietet, können die Barrierefreiheitsanforderungen reduziert sein. Dennoch wird empfohlen, dass auch solche Unternehmen mindestens die grundlegenden Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen, wie z. B. die Bereitstellung von Alt-Texten für Bilder und eine einfache Navigation.

Darüber hinaus können Unternehmen, für die die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, einen Antrag auf Befreiung stellen. Dies erfordert jedoch einen detaillierten Nachweis, warum die Umsetzung unzumutbar ist, etwa aufgrund von hohen Kosten oder technischen Einschränkungen.


5. Praxis-Tipps zur Umsetzung des BFSG

Auch wenn der Stichtag des 28. Juni 2025 noch einige Zeit entfernt scheint, ist es für Unternehmen sinnvoll, frühzeitig mit der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zu beginnen. Dies kann schrittweise erfolgen, um sowohl Zeit als auch Ressourcen effizient zu nutzen.

Ein guter erster Schritt ist die Zusammenarbeit mit Ihrem Webentwickler oder einem spezialisierten Dienstleister für Barrierefreiheit. Diese Experten können Ihre Webseite und mobilen Anwendungen auf Barrierefreiheit überprüfen und notwendige Anpassungen empfehlen.

Folgende Maßnahmen sollten in Erwägung gezogen werden:

  • Durchführung eines Barrierefreiheitstests Ihrer Webseite mithilfe von Tools wie dem BIK BITV-Test.
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter im Hinblick auf die Anforderungen des BFSG, insbesondere wenn diese Inhalte für Ihre Webseite erstellen.
  • Implementierung von Barrierefreiheitsrichtlinien in Ihren Unternehmensabläufen, um sicherzustellen, dass zukünftige digitale Entwicklungen die Anforderungen erfüllen.

6. Ressourcen und weiterführende Informationen

Um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, können Unternehmen auf verschiedene Ressourcen und Ansprechpartner zurückgreifen. Hier sind einige hilfreiche Links und Informationsquellen:

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