Bisher war es so, dass Verwalter und Verwalterinnen keinen Nachweis über ihre fachliche Qualifikation erbringen mussten. Es galt lediglich die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Diese Weiterbildung umfasst 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren.
Schlagwort: Immobilienverwaltung
Vom privaten Immobilienanleger zum Verwalter: Was ist zu beachten?
In jüngster Zeit beobachten wir eine Veränderung in der Branche. Immer mehr Immobilieneigentümer erwägen den Schritt vom privaten Immobilienanleger zum Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter). Sie werden von anderen Eigentümern angesprochen, weitere Immobilien zu verwalten, da der Bedarf an qualifizierten Verwaltern stetig steigt?