Welche Personen müssen in einem klassischen Versicherungsmaklerbetrieb mit z.B. drei Mitarbeitern den Sachkundenachnachweis per Prüfung vor der zuständigen IHK erbracht haben?

Eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO benötigt, wer gewerblich Versicherungen vermittelt. Ein Versicherungsmakler benötigt für diese Erlaubnis grundsätzlich einen Sachkundenachweis durch Ablegen einer entsprechenden IHK-Prüfung oder einen anderen nach VersVermV anerkannten Abschluss.