Können die Geschäftsführer eines InsurTechs, das auch Versicherungen vermittelt, die Sachkunde auch komplett delegieren?

Spielen wir das Beispiel weiter durch: Frau Huber scheidet bei der ABC InsurTechs Versicherungsvermittlungs GmbH als Geschäftsführerin aus. Die Gesellschaft verfügt ab dem Moment über keinen Geschäftsführer mehr mit Sachkundenachweis.

Die Erlaubnis nach § 34d GewO müsste also von der zuständigen IHK widerrufen werden. Die GmbH könnte jedoch den Sachkundenachweis durch einen Angestellten erbringen, also delegieren.