Die Immobilienverrentung ist in Deutschland längst eine bekannte Option für Eigentümer:innen, die im Alter Liquidität aus ihrer Immobilie gewinnen möchten, ohne gleich ausziehen zu müssen. Doch wie sieht das eigentlich bei einem Zweitwohnsitz oder einem Ferienhaus im Ausland aus? Gerade für Eigentümer:innen mit Ferienimmobilien in Spanien, Italien oder Frankreich wird das Thema zunehmend interessanter. In diesem Beitrag erfährst du, ob und wie eine Immobilienverrentung auch im Ausland möglich ist – und welche Besonderheiten bei Ferienimmobilien zu beachten sind.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Immobilienverrentung im Ausland?
- Ist die Verrentung einer Ferienimmobilie überhaupt möglich?
- Vorteile und Risiken der Immobilienverrentung im Ausland
- Schritt-für-Schritt: So funktioniert die Ferienhaus-Verrentung im Ausland
- Häufige Fragen zur Immobilienverrentung mit Auslandsbezug
- Weiterführende Informationen und seriöse Anbieter
1. Was bedeutet Immobilienverrentung im Ausland?
Die Immobilienverrentung hat sich in Deutschland zu einer beliebten Möglichkeit entwickelt, im Alter finanziell unabhängiger zu leben – ohne gleich das geliebte Zuhause aufgeben zu müssen. Doch was passiert, wenn sich die Immobilie nicht in Deutschland, sondern im Ausland befindet – zum Beispiel als Ferienimmobilie in Spanien, Italien, Frankreich oder Österreich?
Definition der Immobilienverrentung
Bei der Immobilienverrentung verkauft die Eigentümerin oder der Eigentümer eine Immobilie – in der Regel die selbstgenutzte – gegen eine monatliche Rentenzahlung (Leibrente), eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem. Oft wird zusätzlich ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Für viele Menschen im Ruhestand ist das ein Weg, um Immobilienvermögen „flüssig“ zu machen und sich finanzielle Wünsche im Alter zu erfüllen.
Gilt das auch für Immobilien im Ausland?
Grundsätzlich: Ja. Die Immobilienverrentung ist auch im Ausland möglich – allerdings mit einigen rechtlichen und praktischen Besonderheiten, die es dringend zu beachten gilt. Jedes Land hat eigene Vorschriften zum Immobilienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht und zur steuerlichen Behandlung von Rentenzahlungen oder Wohnrechten.
Warum ist das Thema so aktuell?
In den letzten Jahren haben viele Deutsche in eine Ferienimmobilie im Ausland investiert – nicht nur zur Eigennutzung, sondern auch als Kapitalanlage oder für den Ruhestand. Mit steigendem Lebensalter stellen sich viele die Frage:
„Was passiert mit meinem Ferienhaus, wenn ich es nicht mehr regelmäßig nutze – und kann ich es mir im Alter zunutze machen?“
Genau hier setzt die Idee der Immobilienverrentung im Ausland an: Statt das Ferienhaus ungenutzt leer stehen zu lassen oder zu einem ungünstigen Zeitpunkt zu verkaufen, kann es verrentet werden – mit dem Ziel, daraus regelmäßige Einnahmen zu erzielen.
Wo ist Immobilienverrentung im Ausland möglich?
Besonders beliebt und rechtlich etabliert ist die Immobilienverrentung in diesen Ländern:
- Spanien: Hier gibt es bereits spezialisierte Anbieter und klare Regelungen zur Leibrente („Renta Vitalicia“).
- Frankreich: Das Modell „Viager“ ist weit verbreitet. Auch dort kann ein Wohnrecht oder Nießbrauch eingeräumt werden.
- Italien: Die Immobilienverrentung ist rechtlich möglich, aber es gibt weniger spezialisierte Dienstleister.
- Österreich und die Schweiz: In beiden Ländern ist die Immobilienverrentung ebenfalls möglich – allerdings gelten nationale Besonderheiten bei Steuern und Grundbuchrecht.
💡 Wichtig: Wer eine Immobilie im Ausland verrenten möchte, muss die nationalen Gesetze und steuerlichen Regelungen genau prüfen oder sich beraten lassen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für eine erfolgreiche Verrentung einer Auslandsimmobilie gelten in der Regel ähnliche Voraussetzungen wie in Deutschland:
- Eindeutige Eigentumsverhältnisse (keine Erbengemeinschaften o. ä.)
- Keine Belastungen oder Hypotheken auf dem Objekt
- Verkehrswertermittlung der Immobilie durch einen anerkannten Gutachter vor Ort
- Bereitschaft, das Wohnrecht aufzugeben oder vertraglich zu regeln
Je nach Land ist es auch wichtig, ob die Immobilie dauerhaft bewohnbar ist oder rechtlich nur als Ferienhaus zugelassen ist.
2. Ist die Verrentung einer Ferienimmobilie überhaupt möglich?
Die Frage, ob eine Ferienimmobilie im Ausland verrentet werden kann, beschäftigt viele Eigentümer:innen – besonders dann, wenn sie ihre Zweitimmobilie im Alter nicht mehr regelmäßig nutzen oder schlichtweg Liquidität benötigen. Die gute Nachricht vorweg: Ja, auch Ferienimmobilien können verrentet werden – aber es gibt wichtige Einschränkungen und Unterschiede zum Hauptwohnsitz.
Ferienimmobilie vs. Hauptwohnsitz: Der große Unterschied
Während in Deutschland die Immobilienverrentung oft mit dem lebenslangen Wohnrecht im selbstgenutzten Haus verbunden ist, stellt sich bei Ferienimmobilien im Ausland zunächst die Frage:
Wie oft und unter welchen Bedingungen wird die Immobilie genutzt – und wer darf sie in Zukunft nutzen?
Eine Ferienimmobilie dient in der Regel nicht dem dauerhaften Wohnsitz, sondern wird nur saisonal oder zeitweise bewohnt – entweder von der Eigentümerin selbst oder zur Vermietung an Tourist:innen. Daraus ergeben sich zwei entscheidende Fragen für die Verrentung:
- Will oder darf die Eigentümerin weiterhin dort wohnen – wenn ja, wann und wie oft?
- Soll die Immobilie zur Einkommensquelle werden – also vermietet werden?
Modelle der Verrentung bei Ferienimmobilien
Je nach Ziel der Eigentümer:innen ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten der Immobilienverrentung:
a) Leibrente ohne Wohnrecht
Bei diesem Modell wird das Ferienhaus verkauft, und die Eigentümer:innen erhalten eine monatliche Rentenzahlung, verzichten aber auf ein Wohnrecht. Dieses Modell ist besonders dann sinnvoll, wenn die Immobilie nicht mehr selbst genutzt werden soll und der Fokus auf einer regelmäßigen Zahlung liegt.
b) Leibrente mit eingeschränktem Wohnrecht
Hier wird vertraglich geregelt, dass die Verkäufer:innen das Haus z. B. 4 Wochen im Jahr weiterhin nutzen dürfen – etwa in der Nebensaison. Das wird in einigen Ländern als eingeschränktes Nießbrauchrecht oder zeitlich begrenztes Wohnrecht bezeichnet. Wichtig: Die genaue Nutzungsdauer muss rechtssicher dokumentiert sein.
c) Verkauf mit Rückmietung
Alternativ kann die Ferienimmobilie verkauft werden, mit der vertraglichen Option, sie für bestimmte Zeiten im Jahr zurückzumieten. Das ist rechtlich einfacher zu gestalten als ein Wohnrecht, jedoch weniger „sicher“ für die ehemaligen Eigentümer:innen.
Welche Besonderheiten gelten bei Ferienimmobilien im Ausland?
Je nach Land und Immobilienart gibt es länderspezifische Herausforderungen:
- Spanien: Leibrentenmodelle sind möglich, aber Ferienimmobilien unterliegen oft strengeren Nutzungsauflagen. Manche Regionen erlauben keine dauerhafte Vermietung ohne Lizenz.
- Frankreich: Im Modell „Viager“ ist ein Wohnrecht üblich – bei Ferienhäusern muss klar definiert sein, wann das Objekt genutzt werden darf.
- Italien: In einigen Regionen gibt es Vorschriften zur Nutzung von Ferienobjekten, insbesondere in touristischen Hotspots.
- Portugal und Griechenland: Immobilienverrentung ist rechtlich möglich, aber bisher wenig verbreitet – individuelle Lösungen sind hier notwendig.
📌 Tipp: Vor einer Immobilienverrentung sollte immer eine lokaler Immobilienanwält:in oder Notar:in eingebunden werden – besonders bei Ferienobjekten.
Kann eine vermietete Ferienimmobilie verrentet werden?
Ja – wenn das Objekt regelmäßig an Tourist:innen vermietet wird, kann es unter Umständen als Einnahmequelle in die Verrentung eingebunden werden. Dann steht nicht das Wohnrecht im Vordergrund, sondern der potenzielle Cashflow aus der Vermietung. In solchen Fällen fließt der erwartete Ertrag in die Bewertung und damit in die Rentenzahlung ein.
Allerdings: Steuerliche Aspekte sind hier besonders wichtig! Einnahmen aus Vermietung im Ausland können in beiden Ländern steuerpflichtig sein – im Ursprungsland der Immobilie sowie im Wohnsitzstaat der Eigentümer:innen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann helfen, muss aber beachtet werden.
3. Vorteile und Risiken der Immobilienverrentung im Ausland
Die Verrentung einer Ferienimmobilie im Ausland kann eine attraktive Lösung sein – besonders für Eigentümer:innen, die im Ruhestand nicht mehr regelmäßig reisen, aber dennoch Kapital aus ihrer Immobilie ziehen möchten. Doch wie bei jeder finanziellen Entscheidung gibt es Chancen und Risiken, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
✅ Vorteile der Immobilienverrentung im Ausland
1. Regelmäßiges Einkommen im Ruhestand
Der wohl größte Vorteil ist die monatliche Zahlung – also die sogenannte Leibrente. Sie ermöglicht es, auch im Alter über ein stabiles Einkommen zu verfügen, ohne eine große Einmalzahlung erhalten oder das Objekt aktiv vermieten zu müssen.
2. Kein Verwaltungsaufwand mehr
Besonders bei Ferienimmobilien im Ausland kann der Pflege- und Verwaltungsaufwand groß sein – von Gartenpflege über Instandhaltung bis zur Gästebetreuung bei Vermietung. Durch die Verrentung entfallen diese Aufgaben, da das Objekt in den Besitz Dritter übergeht.
3. Individuell gestaltbare Nutzung
Eigentümer:innen, die an ihrer Ferienimmobilie hängen, müssen sich nicht vollständig verabschieden. Durch zeitlich begrenzte Wohnrechte oder Rückmietungen kann weiterhin ein begrenzter Zugang vereinbart werden.
4. Wertsteigerung nutzen, bevor sie kippt
Manche Auslandsimmobilien, insbesondere in Spanien oder Italien, haben in den letzten Jahren deutlich an Wert gewonnen. Die Verrentung ist eine Möglichkeit, von diesem Wertzuwachs zu profitieren, bevor eventuelle Immobilienblasen platzen oder neue Steuerregelungen greifen.
5. Vermeidung komplizierter Erbschaftsregelungen
Gerade wenn keine Nachkommen vorhanden sind oder wenn Erbschaftsfragen komplex wären, kann eine Immobilienverrentung helfen, rechtzeitig klare Verhältnisse zu schaffen – ohne Konflikte im Erbfall.
⚠️ Risiken und Herausforderungen
1. Rechtliche Unsicherheiten im Ausland
In vielen Ländern sind Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht nicht so eindeutig geregelt wie in Deutschland. Eine fehlerhafte Vertragsgestaltung kann dazu führen, dass der Anspruch auf Nutzung nicht durchsetzbar ist – insbesondere bei Ferienhäusern.
2. Steuerliche Nachteile
Je nach Wohnsitz und Standort der Immobilie kann die Verrentung steuerlich ungünstig ausfallen. Einnahmen aus Leibrenten oder Vermietung können in mehreren Ländern steuerpflichtig sein – Doppelbesteuerungsabkommen helfen nur bedingt.
3. Verlust von Flexibilität
Wer einmal verrentet hat, kann die Entscheidung nicht rückgängig machen. Ein späterer Verkauf oder eine Umnutzung ist ausgeschlossen – denn die Immobilie gehört dann einem Dritten.
4. Marktrisiken und Wertschwankungen
Die Immobilienmärkte in typischen Ferienregionen (z. B. Balearen, Toskana) können volatil sein. Fällt der Marktwert nach Vertragsabschluss, hat der Käufer einen Vorteil – steigt er, könnte sich die Eigentümer:in später über den zu niedrigen Preis ärgern.
5. Vertrauenswürdigkeit der Anbieter
Nicht alle Anbieter oder Käufer:innen solcher Modelle arbeiten seriös. Gerade im Ausland gibt es eine Vielzahl von Vermittler:innen, die teure Gebühren verlangen oder unseriöse Versprechen machen. Ohne rechtliche Beratung sollte kein Vertrag unterschrieben werden!
🔍 Worauf sollten Eigentümer:innen besonders achten?
- Vertragsgestaltung durch lokale Expert:innen: Ein Fachanwalt oder Notar im Land der Immobilie ist Pflicht.
- Unabhängige Wertermittlung: Nur mit einem realistischen Verkehrswert kann eine faire Rentenzahlung vereinbart werden.
- Transparenz über Laufzeiten und Nutzungsrechte: Jedes Detail sollte vertraglich fixiert werden – insbesondere bei Ferienimmobilien mit eingeschränkter Nutzung.
- Absicherung der Zahlungen: Leibrentenzahlungen sollten notariell gesichert oder durch Bankgarantien abgesichert werden.
🧠 Tipp: Lassen Sie sich auch in Deutschland steuerlich beraten – gerade wenn Sie hier Ihren Wohnsitz haben, aber im Ausland Einnahmen erzielen.
4. Schritt-für-Schritt: So funktioniert die Ferienhaus-Verrentung im Ausland
Die Verrentung einer Ferienimmobilie im Ausland ist ein komplexer Vorgang – aber mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung durchaus machbar. Damit du den Überblick behältst, zeigen wir dir hier eine praxisorientierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du deine Auslandsimmobilie sicher und erfolgreich verrenten kannst.
Schritt 1: Zielsetzung klären
Bevor du aktiv wirst, solltest du dir selbst einige zentrale Fragen beantworten:
- Willst du die Immobilie weiterhin gelegentlich nutzen?
- Geht es dir um eine monatliche Zusatzrente oder eine Einmalzahlung?
- Möchtest du das Objekt komplett abgeben oder mit Einschränkungen verrenten?
- Planst du weiterhin, regelmäßig in das Land zu reisen – oder eher nicht mehr?
Diese Antworten helfen später, das passende Verrentungsmodell auszuwählen (Leibrente mit/ohne Wohnrecht, Verkauf mit Rückmietung, Teilverkauf etc.).
Schritt 2: Immobilie bewerten lassen
Eine realistische Wertermittlung deiner Ferienimmobilie ist der wichtigste Faktor für die Berechnung der monatlichen Rente. Dabei solltest du Folgendes beachten:
- Die Bewertung sollte von einem vereidigten Gutachter oder einer anerkannten Immobilienagentur im jeweiligen Land durchgeführt werden.
- Faktoren wie Lage, Größe, Zustand, Ausstattung, Marktwert, Vermietbarkeit und regionale Nachfrage werden berücksichtigt.
- Bei vermieteten Objekten fließt auch der durchschnittliche Ertrag der letzten Jahre mit ein.
🔍 Tipp: Achte darauf, dass der Gutachter unabhängig ist – also nicht vom Käufer oder Anbieter beauftragt wird.
Schritt 3: Rechtliche Beratung einholen
Jetzt wird’s offiziell: Bevor du Vertragsverhandlungen führst oder gar etwas unterschreibst, solltest du dir juristische Unterstützung holen:
- Eine **lokaler Fachanwält:in für Immobilienrecht** oder ein Notar im Land der Immobilie prüft die Verträge auf Herz und Nieren.
- Achte darauf, dass alle Rechte und Pflichten klar geregelt sind – z. B. Nutzungsdauer, Instandhaltung, Zahlungsverpflichtungen, Kündigungsklauseln.
- Lasse den Vertrag zusätzlich von einem Anwalt oder Steuerberater in Deutschland prüfen, damit du auch hier auf der sicheren Seite bist.
Schritt 4: Modell der Verrentung wählen
Je nach Zielsetzung und rechtlicher Möglichkeit kannst du dich für eines der folgenden Modelle entscheiden:
Modell | Beschreibung | Geeignet für |
---|---|---|
Leibrente ohne Wohnrecht | Verkauf der Immobilie gegen monatliche Rente | Eigentümer:innen, die keine Nutzung mehr wollen |
Leibrente mit befristetem Wohnrecht | Nutzungsrecht für bestimmte Zeiträume im Jahr | Eigentümer:innen mit Urlaubsinteresse |
Rückmietung nach Verkauf | Mietvertrag nach Eigentumsübertragung | Flexibel und klar geregelt |
Teilverkauf / Nießbrauchmodell | Anteiliger Verkauf mit Nutzungsrecht | Für mehr Kontrolle, aber komplex in der Praxis |
📌 Wichtig: Je nach Land gibt es rechtliche Unterschiede bei Nießbrauch, Rückmietung und Wohnrecht. Diese Begriffe sind nicht immer 1:1 übertragbar.
Schritt 5: Vertrag notariell abschließen
Der Abschluss eines Verrentungsvertrags sollte immer notariell erfolgen. Das sichert beide Parteien rechtlich ab und gewährleistet:
- Korrekte Umschreibung im Grundbuch des jeweiligen Landes
- Eintragung eines eventuellen Wohn- oder Nutzungsrechts
- Dokumentation der vereinbarten Rentenzahlung oder Zahlungsstruktur
- Regelung der Zuständigkeit für Instandhaltung, Versicherung, Steuern etc.
In vielen Ländern ist ein:e Dolmetscher:in vorgeschrieben, wenn du die Landessprache nicht sprichst – z. B. in Spanien oder Frankreich.
Schritt 6: Steuerliche Situation prüfen
Jetzt wird’s zahlenlastig: Die steuerliche Behandlung deiner Verrentung hängt davon ab, wo du lebst – und wo sich deine Immobilie befindet.
- In manchen Ländern ist die Leibrente steuerfrei für Empfänger:innen über 65.
- In anderen Ländern gelten progressive Steuersätze auf Renteneinkünfte – auch dann, wenn sie aus dem Ausland stammen.
- Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land regeln oft, wo die Steuerpflicht liegt – aber Ausnahmen gibt es!
🧮 Lass dich unbedingt von einem*r erfahrenen Steuerberater:in beraten – in beiden Ländern!
Schritt 7: Auszahlung und Nachkontrolle
Nach Vertragsabschluss solltest du:
- Eine schriftliche Bestätigung der Zahlungen verlangen – monatlich oder jährlich.
- Sicherstellen, dass alle Verpflichtungen aus dem Vertrag eingehalten werden (z. B. Wer trägt Reparaturen? Wer versichert die Immobilie?).
- Den Status deines Wohnrechts oder Rückmietvertrags regelmäßig prüfen lassen – besonders bei Eigentümerwechsel oder Erbfall beim Käufer.
Häufige Fehler vermeiden
Hier einige typische Stolperfallen, die du umgehen solltest:
❌ Verträge ohne rechtliche Prüfung unterschreiben
❌ Immobilien ohne unabhängige Wertermittlung verkaufen
❌ Steuerliche Auswirkungen ignorieren
❌ Anbieter:innen ohne Referenzen oder Lizenzen vertrauen
❌ Wohnrechte nicht notariell absichern
5. Häufige Fragen zur Immobilienverrentung mit Auslandsbezug
Die Verrentung einer Ferienimmobilie im Ausland wirft bei vielen Eigentümer:innen Fragen auf. Hier findest du Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Anliegen – kurz, klar und verständlich.
❓ Kann ich mein Ferienhaus im Ausland verrenten, wenn ich noch darin wohne?
Ja, das ist grundsätzlich möglich – allerdings hängt es vom gewählten Modell ab. In einigen Ländern kannst du ein zeitlich begrenztes Wohnrecht oder eine Rückmietoption im Vertrag festlegen. Wichtig ist, dass diese Nutzung rechtlich eindeutig geregelt und im Grundbuch vermerkt ist.
❓ Was passiert, wenn der Käufer die Rentenzahlungen einstellt?
Deshalb ist es so wichtig, den Vertrag notariell zu sichern und ggf. eine Bankbürgschaft oder andere Sicherheitsleistung zu verlangen. In manchen Ländern (z. B. Frankreich) kann das Wohnrecht mit einer sogenannten „Hypothek auf Rentenzahlung“ gesichert werden.
Im Ernstfall kann der Vertrag aufgelöst und der Besitz rückübertragen werden – das ist aber aufwendig und riskant, daher: Rechtsschutz einbauen!
❓ Muss ich in Deutschland Steuern zahlen, wenn ich eine Auslandsimmobilie verrente?
In vielen Fällen: Ja. Wenn du in Deutschland wohnst, bist du dort unbeschränkt steuerpflichtig – das heißt, auch Einnahmen aus dem Ausland (z. B. Leibrenten aus Spanien) müssen hier angegeben und ggf. versteuert werden.
Doppelbesteuerungsabkommen helfen dabei, Steuerzahlungen doppelt zu vermeiden, sind aber kompliziert. Hier ist professionelle Hilfe ein Muss.
❓ Ist eine Immobilienverrentung auch für vermietete Ferienhäuser möglich?
Ja, wenn das Ferienhaus als Einnahmeobjekt genutzt wird, kann es sogar attraktiver für Käufer:innen sein – sie erhalten damit eine direkte Renditequelle. Die Bewertung erfolgt dann nicht nur nach Lage und Zustand, sondern auch nach dem jährlichen Mietertrag.
Achte aber auf Vermietungsauflagen und Lizenzpflichten im jeweiligen Land.
❓ Kann ich mein Ferienhaus nur teilweise verrenten?
In manchen Ländern ist ein sogenannter Teilverkauf oder Nießbrauch-Modell möglich – dabei bleibt ein Teil des Eigentums bei dir, während du für den anderen Teil eine Zahlung erhältst oder Nutzungsrechte behältst.
Allerdings ist das juristisch deutlich komplexer und nur mit erfahrener rechtlicher Begleitung zu empfehlen.
❓ Gibt es Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern?
Ja – in EU-Ländern wie Spanien, Frankreich oder Italien ist die Rechtslage vergleichsweise klar und harmonisiert.
In Nicht-EU-Staaten (z. B. Türkei, Marokko, Thailand) gelten ganz andere Grundbuch- und Eigentumsrechte, was eine Verrentung sehr schwierig oder sogar unmöglich machen kann.
Hier ist besondere Vorsicht geboten!
❓ Wie finde ich seriöse Anbieter oder Käufer:innen?
- Achte auf Zertifikate, Kooperationen mit Banken oder Notariaten, und gute Referenzen.
- Nutze unabhängige Beratungsstellen, z. B. die Verbraucherzentralen, Immobilienverbände oder deutschsprachige Kanzleien im Ausland.
- Lies Erfahrungsberichte und suche Anbieter, die transparente Gebührenmodelle anbieten.
🔍 Eine Liste seriöser Anbieter und Portale findest du im nächsten Abschnitt!
6. Weiterführende Informationen und seriöse Anbieter
Wer die Verrentung seiner Ferienimmobilie im Ausland in Betracht zieht, sollte nicht unvorbereitet in Gespräche mit Käufer:innen oder Vermittlungsagenturen gehen. In diesem Abschnitt findest du hilfreiche Anlaufstellen, empfehlenswerte Dienstleister, sowie weiterführende Links zu seriösen Informationsquellen rund um das Thema Immobilienverrentung im Ausland.
📌 Wichtige Anlaufstellen & Beratungsquellen
🇩🇪 Verbraucherzentrale Deutschland
Die Verbraucherzentrale bietet unabhängige Informationen und Checklisten zur Immobilienverrentung, auch mit Hinweisen auf Auslandsregelungen.
🔗 https://www.verbraucherzentrale.de
🏦 Deutsche Rentenbank & Genossenschaftsbanken
Einige regionale Banken bieten Modelle zur Immobilienverrentung oder kooperieren mit Auslandsanbietern. Erkundige dich bei deiner Bank vor Ort oder bei Genossenschaftsbanken mit Auslandserfahrung.
⚖️ Deutscher Anwaltverein – Auslandsrecht
Wenn du rechtliche Hilfe brauchst: Der DAV listet Fachanwält:innen mit Schwerpunkt auf Immobilien- und Erbrecht im Ausland.
🔗 https://anwaltverein.de/de/service/auslandsrecht
🌍 Empfohlene Anbieter für Immobilienverrentung im Ausland
⚠️ Hinweis: Diese Anbieter sind nach aktuellen Erfahrungsberichten (Stand 2024) als seriös bekannt – dennoch empfehlen wir stets eine eigene Prüfung und juristische Beratung.
1. Viva Retirement Solutions (Spanien, Mallorca, Costa del Sol)
- Spezialisiert auf Leibrentenmodelle für Ferienimmobilien
- Vertragsgestaltung mit Wohnrecht oder Rückmietung möglich
🔗 https://vivaretirement.com
2. Viager Europe (Frankreich, Côte d’Azur, Provence)
- Erfahrener Anbieter für klassische Viager-Verträge
- Gute Bewertungen im französischen Immobiliennetzwerk
🔗 https://viager-europe.com
3. Domus Global Property (Italien, Toskana, Gardasee)
- Partnernetzwerk mit italienischen Notaren und Banken
- Spezialisiert auf internationale Eigentümer:innen
🔗 https://domus-global.com
4. SENIORVALUE AG (DE mit Fokus auf Auslandsverrentung)
- Deutsches Unternehmen mit Spezialisierung auf Auslandsimmobilien
- Kooperationen in Spanien, Österreich und Italien
🔗 https://seniorvalue.de
5. Immopension.at (Österreich & Alpendestinationen)
- Fokus auf Ferienwohnungen in Tirol und Kärnten
- Angebote mit Rückmietoption oder Pflegeversorgungsintegration
🔗 https://immopension.at
📚 Weiterführende Literatur & Quellen
- Stiftung Warentest: „Immobilienverrentung im Überblick“
https://www.test.de/Immobilienverrentung-im-Vergleich-5082105-0/ - Deutschsprachiger Blog für Immobilien im Ausland:
https://www.auslandsimmobilienblog.de - EU-Kommission: Grenzüberschreitendes Immobilienrecht
https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/property-abroad/index_de.htm
👥 Netzwerke & Facebook-Gruppen
- „Auslandsimmobilie als Altersvorsorge“ – Facebook-Gruppe mit echten Erfahrungsberichten
- „Ferienhausbesitzer:innen international“ – Austausch zu Vermietung, Verwaltung & Verkauf
- LinkedIn: Suche nach „Immobilienverrentung Ausland“ für Anbieter- und Expert:innenprofile
Damit hast du jetzt einen umfassenden Überblick über deine Möglichkeiten, deine Ferienimmobilie im Ausland zu verrenten – und weißt, wo du seriöse Hilfe findest.
🧾 Fazit & Zusammenfassung
Die Immobilienverrentung im Ausland – besonders bei Ferienimmobilien – ist eine interessante, aber komplexe Option für Eigentümer:innen im Ruhestand. Wer die eigene Immobilie nicht mehr regelmäßig nutzt, kann daraus eine wertvolle Rentenquelle machen, ohne gleich auf die komplette Nutzung verzichten zu müssen.
Wichtig ist dabei:
- Eine saubere Wertermittlung
- Eine juristisch wasserdichte Vertragsgestaltung
- Und die Wahl eines seriösen Anbieters
Wenn du den Schritt gehen willst, nimm dir Zeit, lass dich beraten – und genieße vielleicht bald mehr finanzielle Freiheit im Alter.
🙋♀️ FAQ-Bereich
Wie hoch ist die monatliche Rente bei der Verrentung einer Ferienimmobilie?
Die Höhe hängt vom Verkehrswert, deinem Alter, und dem gewählten Modell (mit oder ohne Wohnrecht) ab. Je älter du bist und je höher der Wert, desto mehr monatliche Rente ist möglich.
Ist die Immobilienverrentung auch für Erbengemeinschaften geeignet?
Das ist kompliziert, da alle Miteigentümer:innen zustimmen müssen. Oft ist es einfacher, wenn die Immobilie vorher auf eine Person übertragen wird.
Kann ich mein Wohnrecht auch nur für bestimmte Wochen im Jahr sichern?
Ja – viele Verträge lassen sich so gestalten, dass du dein Ferienhaus z. B. jedes Jahr im Juni zwei Wochen lang nutzen darfst. Das muss aber exakt und schriftlich geregelt werden.
📚 Quellenverzeichnis
- Verbraucherzentrale Deutschland: https://www.verbraucherzentrale.de
- Stiftung Warentest: https://www.test.de/Immobilienverrentung-im-Vergleich-5082105-0/
- EU-Kommission: https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/property-abroad/index_de.htm
- Viva Retirement Solutions: https://vivaretirement.com
- Viager Europe: https://viager-europe.com
- Domus Global: https://domus-global.com
- SENIORVALUE AG: https://seniorvalue.de
- Immopension.at: https://immopension.at