In unerwarteten Lebenssituationen, wie einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder Unfall, kann die Handlungsunfähigkeit schnell zur Realität werden. Dies stellt nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Angehörigen eine enorme Herausforderung dar. In solchen Momenten ist es oft nicht gestattet, stellvertretend zu handeln, was die Bedeutung von Vorsorgemaßnahmen unterstreicht.
Eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenvollmacht sind entscheidende Instrumente, um in solchen Fällen handlungsfähig zu bleiben. Die Vorsorgevollmacht erlaubt es, eine Vertrauensperson für die Regelung finanzieller, gesundheitlicher und persönlicher Angelegenheiten zu bestimmen, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Betreuungsverfügung legt fest, wer im Falle einer Geschäftsunfähigkeit als gesetzlicher Betreuer fungieren soll. Die Patientenvollmacht wiederum ermöglicht es einer benannten Person, medizinische Entscheidungen im Namen des Betroffenen zu treffen.
Das Fehlen dieser Vorsorgemaßnahmen kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, zum Beispiel zu einer gerichtlichen Betreuungsanordnung. Familienangehörige verlieren in diesem Fall die Entscheidungsgewalt über medizinische und finanzielle Angelegenheiten des Betroffenen. Weiterhin können Unsicherheiten über den Willen des Betroffenen Familienkonflikte hervorrufen.
Auf den Webseiten des Bundesjustizministeriums und der Bundesärztekammer erhalten Sie weitergehende und umfangreiche Informationen zur Thematik. Sie können hier Musterformulare und Publikationen abrufen und erhalten Links zu Behörden, Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen.
Linktipp:
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Bundesärztekammer: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Bundesjustizministerium https://gp-akademie.info/n9a
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