Anforderungen an IDD-Schulungen – Klarstellungen von der BaFin und DIHK

Anforderungen an IDD-Schulungen – Klarstellungen von der BaFin und DIHK

Die BaFin und der DIHK haben ihre FAQ zur IDD-Weiterbildungsverpflichtung erstmals im Oktober 2020 veröffentlicht und nunmehr weiter präzisiert.

Weiterbildungen im Bereich „Kundenberatung“ werden nur anerkannt, wenn sie spezifisch die Versicherungsvermittlung/-beratung betreffen, nicht allgemeine Beratungstechniken. Gleiches gilt für „Rechtliche Grundlagen“: Auch hier ist ein klarer Bezug zum Versicherungswesen, erkennbar aus Bezeichnung oder Inhalt, erforderlich. BaFin und DIHK betonen den versicherungsfachlichen Bezug. (Ziff. 2 der Anlage 1 VersVermV).

Weitere Klarstellungen:

  • Produktveranstaltungen: „Reine Verkaufs- oder Werbeveranstaltungen“ und „reine Marketingveranstaltungen“ sind ausgeschlossen (z.B. Messen)

  • Duales Studium: Studierende sind von der Weiterbildungspflicht befreit, es sei denn, sie sind auch im Vertrieb tätig.

  • Dozententätigkeit: Ein identischer Vortrag kann innerhalb eines Jahres nicht erneut als Weiterbildungszeit angerechnet werden. Damit ist diese Anforderung identisch zu Teilnehmenden, bei denen inhaltlich identische Weiterbildungen innerhalb eines Kalenderjahres auch nicht mehrfach angerechnet werden können.

Alle wichtigen Informationen rund um die IDD-Weiterbildungsanforderungen können jederzeit hier abgerufen werden:

DD-Weiterbildungsanforderungen:

IDD-Weiterbildungszeiten erwerben:

Link-Tipp:

BaFin-Klarstellungen als PDF: https://gp-akademie.info/8wv

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