1. Einführung in das Berufsbild Investmentberater: Chancen und Perspektiven
Was macht ein Investmentberater?
Ein Investmentberater – auch bekannt als Finanzberater, Finanzanlagenvermittler oder Investment Broker – hilft Privatpersonen und Unternehmen, fundierte Entscheidungen bei der Geldanlage zu treffen. Dies kann die Vermittlung von Investmentfonds, Beteiligungen oder anderen Finanzanlagen umfassen. In Deutschland unterliegt diese Tätigkeit strengen rechtlichen Vorgaben, insbesondere durch die Erlaubnispflicht nach § 34f Gewerbeordnung (GewO).
Ein guter Investmentberater analysiert die finanzielle Situation seiner Kund:innen, erarbeitet passende Anlagevorschläge und begleitet sie langfristig. Dabei geht es nicht nur um Rendite – sondern auch um Sicherheit, Risikoanpassung und steuerliche Aspekte.
Warum ist der Beruf so gefragt?
Der Bedarf an qualifizierten Finanzberatungskräften ist heute höher denn je. Gründe dafür sind:
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Niedrigzinsumfeld: Klassische Sparformen wie Tagesgeld oder Festgeld werfen kaum noch Erträge ab.
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Altersvorsorge: Die gesetzliche Rente allein reicht in vielen Fällen nicht aus. Private und betriebliche Vorsorge wird wichtiger.
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Vermögensaufbau: Immer mehr Menschen wollen bewusst Kapital anlegen – sei es für die Familie, Immobilien, Altersvorsorge oder zur Absicherung.
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Regulatorische Anforderungen: Der Finanzmarkt ist stark reguliert. Viele Produkte sind beratungsintensiv.
Hier kommen zertifizierte Fachkräfte wie Finanzanlagenfachmann IHK, Vermögensberater oder Finanzanlagenvermittler:innen mit Erlaubnis nach § 34f GewO ins Spiel.
Berufseinstieg: Wer eignet sich für den Job?
Nicht jeder ist automatisch für den Beruf geeignet. Neben dem Interesse an Finanzen und Kapitalmärkten sind folgende Eigenschaften hilfreich:
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Kommunikationsstärke: Beratung ist Vertrauenssache.
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Zuverlässigkeit & Diskretion: Der Umgang mit Geld erfordert Verantwortung.
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Analytisches Denken: Komplexe Finanzprodukte müssen verständlich vermittelt werden.
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Lernbereitschaft: Gesetze und Produkte ändern sich regelmäßig – Weiterbildung ist ein Muss.
Viele Berater:innen steigen über eine Ausbildung zum Finanzanlagenfachmann oder eine kaufmännische Vorqualifikation (z. B. Bankkaufmann/-frau) ein. Alternativ ist der Quereinstieg mit Sachkundenachweis und IHK-Prüfung möglich.
Vorteile des Berufs
Ein Job im Bereich Finanzberatung bringt viele Chancen:
Vorteil | Beschreibung |
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Freie Zeiteinteilung | Besonders in der Selbstständigkeit oder bei Vermittlungsplattformen. |
Gutes Einkommen | Provisionen und Beratungshonorare ermöglichen hohe Verdienstmöglichkeiten. |
Aufstiegsmöglichkeiten | Vom Vermittler zum Teamleiter, Vertriebsleiter oder selbstständigen Unternehmer. |
Beruf mit Sinn | Menschen bei wichtigen Entscheidungen helfen – von der Altersvorsorge bis zur Vermögensplanung. |
Berufliche Alternativen und verwandte Tätigkeiten
Neben dem Investmentberater gibt es verwandte Berufsbilder:
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Versicherungsvermittler (§ 34d GewO): Fokus auf Vorsorge, Risikoabsicherung.
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Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO): Spezialisierung auf Baufinanzierungen.
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Vermögensverwalter (mit BaFin-Lizenz): Eigenständige Verwaltung von Kundengeldern, nicht nur Vermittlung.
Oftmals kombinieren Finanzdienstleister mehrere Tätigkeitsfelder – etwa durch zusätzliche Erlaubnisse nach § 34d, § 34f und § 34i GewO.
2. Rechtliche Grundlage: Die Bedeutung des § 34f GewO
2.1 Was regelt § 34f GewO?
Der Paragraph § 34f der Gewerbeordnung (GewO) ist die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler:in in Deutschland. Er regelt, wer gewerbsmäßig bestimmte Finanzprodukte vermitteln oder über sie beraten darf – und unter welchen Bedingungen.
Worum geht es konkret?
Wer Kund:innen bei der Auswahl und dem Kauf von sogenannten Finanzanlagen berät oder diese vermittelt – also zum Beispiel offene Investmentfonds, geschlossene Fonds oder Vermögensanlagen – benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis nach § 34f GewO.
Diese Regelung dient dem Anlegerschutz: Nur wer als zuverlässig, qualifiziert und finanziell geordnet gilt, darf in diesem sensiblen Bereich tätig werden.
Die drei Erlaubnisbereiche
Die Erlaubnis kann für drei Produktkategorien beantragt werden:
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Offene Investmentvermögen (z. B. klassische Investmentfonds)
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Sonstige Vermögensanlagen (z. B. Genussrechte, Namensschuldverschreibungen)
Die Erlaubnis kann für einzelne oder alle Bereiche beantragt werden – je nach Qualifikation und Geschäftsmodell.
2.2 Wer braucht eine Erlaubnis?
Die Erlaubnispflicht nach § 34f GewO gilt für alle, die gewerblich Finanzanlagen vermitteln oder über sie beraten. Dazu zählen:
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Selbstständige Finanzberater:innen
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Vermittler:innen im Nebenberuf
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Handelsvertreter:innen, die provisionsbasiert beraten
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Unternehmen mit eigenem Vermittlungsvertrieb
Wichtig: Auch wer nur „nebenbei“ vermittelt, ist erlaubnispflichtig, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Das schließt auch Empfehlungsprovisionen ein.
📌 Ausnahme: Banken und Vermögensverwalter mit BaFin-Lizenz fallen nicht unter § 34f GewO, da sie einer anderen Regulierung unterliegen.
2.3 Unterschiede zu § 34d und § 34i GewO
Die Gewerbeordnung kennt weitere Vorschriften für andere beratende Berufe im Finanzsektor:
Vorschrift | Beruf | Fokus |
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§ 34d GewO | Versicherungsvermittler:in | Vermittlung von Versicherungsverträgen |
§ 34i GewO | Immobiliardarlehensvermittler:in | Beratung und Vermittlung von Immobilienkrediten |
§ 34f GewO | Finanzanlagenvermittler:in | Vermittlung von Kapitalanlagen |
Obwohl sich die Vorgaben ähneln – z. B. in Bezug auf Zuverlässigkeit, Sachkunde und Berufshaftpflicht –, unterscheiden sich die Tätigkeitsfelder:
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Versicherungsvermittler:innen kümmern sich um Altersvorsorge, Risikoabsicherung und Policen.
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Finanzanlagenvermittler:innen beraten bei Investmentprodukten.
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Immobiliardarlehensvermittler:innen unterstützen beim Abschluss von Baufinanzierungen.
Eine Kombination mehrerer Erlaubnisse ist möglich, erfordert aber zusätzliche Prüfungen und Nachweise – insbesondere bei der IHK.
Registrierung im Vermittlerregister
Sobald die Erlaubnis nach § 34f GewO erteilt wurde, muss der oder die Vermittler:in ins Vermittlerregister eingetragen werden. Das Register wird zentral bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) geführt.
🔎 Kund:innen können dort öffentlich überprüfen, ob ein:e Berater:in zur Vermittlung von Finanzanlagen berechtigt ist: https://www.vermittlerregister.info/
Die Registrierung ist verpflichtend – fehlender Eintrag kann zu Bußgeldern führen.
3. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung nach § 34f GewO
Überblick
Wer als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenvermittlerin tätig sein möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 34f GewO. Diese wird nur dann erteilt, wenn bestimmte persönliche, fachliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Ziel dieser Anforderungen ist es, sicherzustellen, dass nur zuverlässige, qualifizierte und wirtschaftlich stabile Personen Zugang zu diesem sensiblen Berufsfeld erhalten – im Interesse des Anlegerschutzes und des Vertrauens der Kundinnen und Kunden.
3.1 Persönliche Zuverlässigkeit
Was bedeutet Zuverlässigkeit?
Die Zuverlässigkeit wird durch die zuständige Gewerbebehörde geprüft. Grundlage ist insbesondere das Vorstrafenregister sowie wirtschaftliche Integrität.
Ausschlussgründe können sein:
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Vorstrafen, vor allem im Bereich Vermögensdelikte (z. B. Betrug, Untreue)
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Laufende oder zurückliegende Insolvenzverfahren
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Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (sogenanntes „Offenbarungseid“)
Wer hier negativ auffällt, erhält in der Regel keine Erlaubnis. Es gilt das Prinzip: Nur wer integer handelt, darf mit dem Vermögen Dritter umgehen.
Nachweis der Zuverlässigkeit:
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Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
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Erklärung zu Insolvenzverfahren oder Vermögensverfall
Diese Nachweise müssen bei Antragstellung aktuell sein (meist nicht älter als 3 Monate). Hier mehr dazu.
3.2 Fachliche Qualifikationen und Nachweise
Die wichtigste fachliche Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist der Nachweis der Sachkunde. Er soll garantieren, dass Vermittlerinnen und Vermittler über die nötigen Kenntnisse verfügen, um Finanzprodukte verständlich, rechtssicher und kundenorientiert zu vermitteln.
Varianten für den Nachweis:
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Sachkundeprüfung der IHK nach § 34f GewO
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Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil
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Themen: Produktwissen, rechtliche Grundlagen, Kundenberatung
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Anerkannter Berufsabschluss
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z. B. Bankkaufmann/-frau, Versicherungskaufmann/-frau
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Je nach Abschluss kann die Prüfung teilweise oder vollständig ersetzt werden
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Vorbereitung:
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Fernkurse, Präsenzunterricht oder Online-Seminare
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Dauer: meist 50–70 Stunden Lernzeit (über mehrere Wochen oder Monate)
💡 Tipp: Wer bereits eine Zulassung nach § 34d oder § 34i GewO besitzt, kann ggf. auf bestehende Prüfungsleistungen angerechnet werden.
3.3 Berufshaftpflichtversicherung und geordnete Vermögensverhältnisse
Berufshaftpflichtversicherung
Alle Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt Schäden ab, die im Rahmen der Vermittlungstätigkeit entstehen können.
Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse
Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Vermittlungsperson finanziell stabil ist und kein Insolvenzrisiko darstellt.
Nicht erlaubt ist eine Erlaubniserteilung bei:
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Laufendem Insolvenzverfahren
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Abgewiesenen Insolvenzverfahren mangels Masse
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Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (in den letzten Jahren)
Checkliste für die Antragstellung
Voraussetzung | Nachweis |
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Zuverlässigkeit | Führungszeugnis, GZR-Auszug |
Sachkunde | IHK-Zertifikat oder Berufsnachweis |
Haftpflichtversicherung | Police und Bestätigung der Versicherung |
Geordnete Finanzen | Selbstauskunft, Insolvenzfreiheit |
Registrierung | Eintrag im Vermittlerregister (nach Erlaubnis) |
Die Antragsunterlagen sind bei der zuständigen Gewerbebehörde des Wohn- oder Unternehmenssitzes einzureichen. Meist handelt es sich dabei um das Ordnungs- oder Gewerbeamt.
Digitale Antragstellung und Kosten
Viele Behörden bieten mittlerweile Online-Portale zur Antragsstellung an. Das spart Papier und vereinfacht den Nachweisprozess (z. B. durch Uploads).
Die Gebühren für die Erlaubnis betragen:
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Je nach Bundesland zwischen 250 € und 500 €
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Hinzu kommen ggf. Prüfungsgebühren bei der IHK (ca. 250–350 €)
4. Die Rolle der IHK: Sachkundeprüfung und Registrierung
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) spielen eine zentrale Rolle für angehende Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler. Wer eine Erlaubnis nach § 34f GewO beantragen möchte, muss in der Regel eine Sachkundeprüfung bei der IHK bestehen – es sei denn, es liegt ein gleichwertiger Berufsabschluss vor. Außerdem ist die Registrierung im Vermittlerregister, das ebenfalls durch die IHK geführt wird, verpflichtend.
4.1 Vorbereitungskurse und Lehrgänge
Die Anforderungen der Sachkundeprüfung sind anspruchsvoll. Daher empfiehlt es sich, an einem Vorbereitungslehrgang teilzunehmen – entweder in Präsenz, als Online-Seminar oder als Fernkurs.
Inhalte typischer Vorbereitungskurse:
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Grundlagen des Vermögensanlagerechts
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Investmentfonds und Vermögensanlagen
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Kundenberatung und Bedarfsermittlung
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Risikoaufklärung und Dokumentation
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Regulierung und Compliance (z. B. Geldwäschegesetz, Datenschutz)
Anbieter:
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IHK selbst (regionale Kammern)
Die Kurse richten sich sowohl an Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger als auch an Berufserfahrene mit fehlendem Sachkundenachweis.
4.2 Prüfungsschwerpunkte und Inhalte
Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Sie wird von der IHK abgenommen und orientiert sich am Prüfungskatalog gemäß § 34f Absatz 1 GewO.
Teil 1: Schriftlicher Prüfungsteil
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Multiple-Choice-Aufgaben
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Rechen- und Verständnisfragen
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Dauer: ca. 90 Minuten
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Themen:
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Wirtschaftliche Grundlagen
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Finanzinstrumente und Risikobewertung
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Rechtliche Rahmenbedingungen
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Teil 2: Praktischer Prüfungsteil
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Rollenspiel oder Beratungsgespräch
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Simulation einer Kundensituation
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Fachgerechte Analyse und Anlageempfehlung
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Dokumentation und Erläuterung der Beratung
Bewertung:
Beide Teile müssen bestanden werden. Es ist keine Teilanrechnung möglich.
4.3 Dauer, Kosten und Bestehensquote
Die Vorbereitung auf die Prüfung dauert – je nach Vorwissen und Lehrgangsform – zwischen 4 Wochen und 6 Monaten. Viele Lehrgänge bieten flexible Formate, z. B.:
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Wochenendseminare
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Abendkurse
Kosten:
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Vorbereitungskurse: 400 € – 1.000 €
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IHK-Prüfung: ca. 250 € – 350 €
(je nach Kammer unterschiedlich)
💡 Viele Arbeitgeber übernehmen die Weiterbildungskosten oder bezuschussen sie.
Bestehensquote:
Laut IHK-Statistik bestehen ca. 70–80 % der Teilnehmenden die Sachkundeprüfung beim ersten Anlauf – bei entsprechender Vorbereitung.
5. Weiterbildungspflichten und Chancen zur Spezialisierung
Auch wenn für Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler noch keine gesetzliche Weiterbildungspflicht besteht, ist die kontinuierliche Fortbildung ein entscheidender Erfolgsfaktor im Berufsalltag. Der Finanzmarkt verändert sich ständig – neue Gesetze, Produktentwicklungen, technische Tools und Erwartungen der Kundinnen und Kunden erfordern aktuelles Fachwissen.
5.1 Der aktuelle Rechtsrahmen und zukünftige Änderungen
Derzeitige Situation
Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern (§ 34d GewO) oder Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittlern (§ 34i GewO), unterliegen Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO noch keiner formalen Weiterbildungspflicht.
Das bedeutet: Es gibt keine festgelegten Stundenanzahl oder verpflichtenden Inhalte, die regelmäßig nachgewiesen werden müssen.
Politische Entwicklung – die RIS steht vor der Tür
Die EU plant jedoch, mit der Kleinanlegerschutz-Richtlinie (Retail Investment Strategy – RIS) genau das zu ändern. Ziel ist es, einen einheitlichen Standard für Anlageberatung und -vermittlung in der gesamten EU zu schaffen.
Die geplanten Änderungen umfassen unter anderem:
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Einführung einer jährlichen Weiterbildungspflicht
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Verpflichtende Kenntnisnachweise zu ESG-Themen
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Nachweisdokumentation über die IHK oder Aufsichtsbehörden
💡 Fazit: Es ist sinnvoll, sich bereits heute regelmäßig fortzubilden, um bei Inkrafttreten der RIS bestens vorbereitet zu sein.
5.2 Zertifikate und Fortbildungsangebote
Auch ohne gesetzliche Pflicht gibt es eine Vielzahl an qualitativen Weiterbildungsangeboten für Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler, die den Beruf absichern und erweitern.
Beliebte Inhalte:
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Risikomanagement und Portfoliostrategien
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Verhaltensregeln & Compliance (z. B. MiFID II)
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Digitale Tools für Beratung und Verwaltung
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Nachhaltige Geldanlagen (ESG-konform)
-
Steuerliche Grundlagen von Finanzprodukten
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Vertriebspsychologie und Gesprächsführung
Viele dieser Angebote schließen mit einem Zertifikat ab, das sich hervorragend im eigenen Marketing und gegenüber Kundinnen und Kunden einsetzen lässt.
5.3 Trends und digitale Lernformate
Der Trend in der Weiterbildung geht stark in Richtung Digitalisierung und Flexibilität. Das ist ideal für Vermittlerinnen und Vermittler, die im Tagesgeschäft stark eingebunden sind.
Moderne Lernformate:
Format | Vorteile |
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Webinare (Live) | Interaktiv, ortsunabhängig, Fragen möglich |
E-Learning | Zeitsouverän, modular aufgebaut |
Micro-Learning | Kleine Lerneinheiten (z. B. via App) |
Blended Learning | Kombination aus Online und Präsenz |
Video-on-Demand | Inhalte jederzeit verfügbar |
Diese Formate ermöglichen es, gezielt einzelne Fachbereiche zu vertiefen – etwa die Vorbereitung auf die RIS, den Umgang mit nachhaltigen Anlageprodukten oder neue Tools zur Kundengewinnung im digitalen Raum.
Praxisbeispiel: Wettbewerbsvorteil durch Weiterbildung
Eine Vermittlerin absolviert zusätzlich zum § 34f-Sachkundenachweis ein ESG-Zertifikat und positioniert sich als „grüne Beraterin“ für nachhaltige Geldanlagen. Ihr Kundenkreis erweitert sich erheblich, sie erhält neue Empfehlungen und steigert ihr Einkommen deutlich – ganz ohne gesetzliche Pflicht, rein durch Weiterbildung.
6. Berufsperspektiven und Verdienstmöglichkeiten
6.1 Selbstständigkeit als Finanzvermittler: Traumjob oder Mythos?
Die Tätigkeit als selbstständige Finanzanlagenvermittlerin oder selbstständiger Finanzanlagenvermittler bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Die Aussicht auf ein hohes Einkommen und flexible Arbeitszeiten macht den Beruf attraktiv. Allerdings hängt der tatsächliche Verdienst stark von individuellen Faktoren wie Engagement, Erfahrung und Netzwerk ab.
6.2 Einkommensstruktur und Provisionen
Das Einkommen von Finanzvermittlerinnen und -vermittlern setzt sich hauptsächlich aus Provisionen zusammen, die beim Abschluss von Finanzprodukten erzielt werden. Die Höhe der Provision variiert je nach Produktart und Anbieter. Zusätzliche Einnahmen können durch Beratungsgebühren oder Servicepauschalen generiert werden.
6.3 Einflussfaktoren auf den Verdienst
Mehrere Faktoren beeinflussen das Einkommen:
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Erfahrung und Fachkenntnisse: Erfahrene Vermittlerinnen und Vermittler mit fundiertem Wissen können komplexere Produkte vermitteln und höhere Provisionen erzielen.
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Kundennetzwerk: Ein umfangreiches Netzwerk erhöht die Anzahl potenzieller Abschlüsse.
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Marktkenntnis: Aktuelles Wissen über Finanzmärkte ermöglicht die Empfehlung attraktiver Produkte.
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Weiterbildung: Spezialisierungen, z. B. auf nachhaltige Geldanlagen, können neue Kundengruppen erschließen.
6.4 Durchschnittliche Einkommenswerte
Laut dem AfW-Vermittlerbarometer 2023 lag der durchschnittliche Umsatz freier Versicherungs- und Finanzvermittler bei 243.000 €, mit einem durchschnittlichen Gewinn von 79.000 €. Allerdings erzielten knapp 50 % der Vermittlerinnen und Vermittler einen Gewinn unterhalb von 50.000 € pro Jahr, während etwa 19 % über 100.000 € lagen.
6.5 Karrierechancen und Spezialisierungen
Neben dem klassischen Vermittlungsgeschäft bieten sich verschiedene Spezialisierungen an, z. B.:
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Ruhestandsplanung: Beratung von Kundinnen und Kunden in der Lebensphase vor dem Ruhestand.
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Nachhaltige Finanzprodukte: Fokus auf ESG-konforme Anlagen.
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Immobilienfinanzierung: Vermittlung von Baufinanzierungen und Immobilieninvestments.
Diese Spezialisierungen können nicht nur das Einkommen steigern, sondern auch die Positionierung am Markt verbessern. Selbstständig als Finanzvermittler – Traumjob oder Mythos?